Katar, nicht Dubai. :op:
Druckbare Version
Wenn schon Besserwissermodus: Herr Rummenigge gilt nicht als vorbestraft (sieht also irgendwie nur so aus, ist vielleicht ganz anders), er ist vorbestraft.
Er ist beim FC Bayern und somit schon gestraft genug :op:
:rofl:
Das ist definitiv logisch und ergibt auch am meisten Sinn. Wenn man den Sachverhalt und diesen Gesichtspunkten betrachtet, gibt es immer einen Grenzübergang und wäre man sicher zumindest verpflichtet die Ware zu verzollen (evtl. könnte es bei der UmSt. anders aussehen).
Ganz koscher hat sich mir ihr Vorschlag auch nicht angehört und daher wollte ich mal die Meinung von euch einholen. Danke für die sachliche Antwort! :gut:
Doppelt
Wenn es so einfach wäre, meinst aus dann würde irgendjemand noch am Zoll versteuernd?!
Übrigens möchtet ich noch anfügen, dass der Zoll im Zweifel den Wert schätzen und versteuern lassen kann...