bin der Meinung, dass ich im Rahmen meiner Möglichkeiten
das TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten erfüllt habe.
(die Infos des Amtsgerichts/Registergerichts) wurden noch nicht offiziell zugestellt ... ;) ;) ;)
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bin der Meinung, dass ich im Rahmen meiner Möglichkeiten
das TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten erfüllt habe.
(die Infos des Amtsgerichts/Registergerichts) wurden noch nicht offiziell zugestellt ... ;) ;) ;)
Hi Markus,
eine Sache ist mir - aus grauer Vorzeit - noch eingefallen:
Sind Hausverwaltung und Makler gesellschaftsrechtlich identisch, ist es für den Makler rechtlich problematisch, Courtage für die vermittelte und verwaltete Wohnung zu verlangen.
Gruß
Mücke
nein, für die selbstverwaltete Wohnung darf keine Provision verlangt werden - ebenso nicht für die selbstgebauten Häuser ;)
Aber es gibt ja noch mehr Häuser :D :D
... dafür gibt es in Meck.-Pomm. viiiel mehr Landschaft...
:D :D :D
Mücke
Markus, hast Du schon unter www.formblitz.de gesucht???
btw:
die VOB/B und VOB/C ist nicht schlecht, sie dient beiden Parteien -
aber nicht vergessen sie muss explizit vereinbart werden. Also nicht
vergessen, spätenstens im Vergabeprotokoll, und auf jeden Fall im
Auftragsschreiben fixieren.
Und immer die förmliche Abnahme vereinbaren §12 Pkt.4 und die
Nutzungsabnahme ausschliessen VOB/B §12 Pkt.5!!!
Gerne PN zur VOB