Dem schließe ich mich an.
Und frei nach Ben Stiller füge ich ein liebevoll-zärtliches, aber nachdrückliches "Do it!" an. ;)
:dr:
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aus Händlersicht hat das PZ alles korrekt angegeben und selbt kleine Smart-Repair-Reparaturen angegeben.
Wenn dir das Fahrzeug gefällt, kauf es und habe Spass damit!
Marco
Wunderbar! Danke euch allen für die beruhigenden Worte.
So kann es ja ein echt großartiges Wochenende werden - ist zwar nicht unbedingt ne Uhr, aber einen Vorstellungsthread wird es sicher geben, wenn alles passt :-)
Jakko ,
wie die Kommentare der zahlreichen Vor-Schreiber schon avisierten :
gründliche Inaugenscheinnahme, gründliche Dokumentation im K.V. , Frage nach evtl. Foto Dokumentation des Vorschadens,
dann Sorgenfrei einsteigen und ausgiebig geniessen !
Ein geniales Teil mit einer noch ursprünglichen Formensprache !:op:
Bitte den Vorstellungsthread nicht vergessen ........
ich glaube einfach, der Begriff "Unfall" führt stets zu Irriitationen. Ich bin da bei Joe und denke, es muss igendeine Verformung stattfefunden haben, Austausch oder grundlegenden Reparatur von Teilen ist die Folge. dass man dabei was übersehen kann und Folgeschäden im Raum stehen können, mindern m.E. den Wert. Auch, weil manche Reparaturen nicht wie "ab Werk" durchgeführt werden können.
Anders ist es, wenn man nachlackiert oder Teile instandsetzt aufgrund kosmetischer Mängel. Ein lackierter Kotflügel, der zerkratzt war, eine ausgetauschte Dichtung, die vergilbt war - das sind Reparaturen, die aber nicht an die Substanz gehen. Manche sehen die (Voraussetzung: alles gut und z.B. ohne sichtbaren Farbunterschied gemacht) als wertsteigernd an.
Zum TS: dass die Mängel vor Erstellung des Vertrags nicht angesprochen wurde, finde ich ein wenig merkwürdig. Wenn Du dennoch ein gutes Gefühl hast, Du den Wagen möchtest und den Preis für gerechtfertigt hältst, schlag zu. Dennoch würde ich mir die "Schäden" genau auflisten lassen - gerade, dass es bei einem evtl. späteren Verkauf keine Nachfragen gibt.
Tu es!
Aber nicht in der Verkaufsanzeige. Und ich wette, jakko wäre die Anzeige übersprungen und zum nächsten Wagen geklickt. Typische Verkaufsmasche , erst im Nachhinein stückchenweise die Mängel auflisten. Frage, hätte dich, Jakko das Angebot interessiert wenn im Verkaufstext offen damit umgegangen wäre? Auch zu dem Preis?? Dann schlag zu. Viel Freude mit dem Wagen.
Was mich vielmehr verwundert, dass die Schnauze (Stossstange, Haube) nicht lackiert ist. Ist die empfindlichste Stelle beim 911er und die meisten sind nach ein paar Jahren aufgrund der vielen Steinschläge ziemlich malträtiert
Ich darf hier, ohne den Spielverderber geben zu wollen, kurz einhaken. Auch mir war lange Zeit nicht bewusst, wie schnell es dazu kommen kann, dass das Prädikat „Unfallfreiheit“ bzw. „unfallfrei“ eigentlich nicht mehr verwendet werden darf.
Hier gilt laut Rechtsprechung eben gerade nicht der bei den meisten wohl naheliegende Gedanke, dass es „gekracht“ haben muss und ggf. tragende Teile verzogen o. Ä. sind, sondern es kommt darauf an, ob das Fahrzeug einen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist (OLG Köln mit Urteil vom 11. Juni 1975, 2 U 31/74).
Ich muss also im Einzelfall abgrenzen, ob ein Bagatellschaden vorliegt und kann mich dazu einer Entscheidung des BGH bedienen, wonach ein Bagatellschaden nur dann vorliegt, wenn nur ganz geringfügige äußere Lackschäden vorhanden sind. Bei anderen Schäden ist ein Bagatellschaden ausgeschlossen, sogar wenn der Reparaturaufwand gering ist (BGH mit Urteil vom 10. Oktober 2007, VIII ZR 330/06).
Hier wird man sich also anschauen müssen, was genau lackiert wurde, wie hoch die Kosten waren und was ggf. die Ursache dafür war.
Kleine Anekdote in eigener Sache: Ich bin mit meinem Z4 in einer Duplexgarage mit der Lippe vorne hängen geblieben, weil die Auffahrt schlicht zu steil war und ich „aufgesessen“ bin. Es ist ein massiver Kratzer an der Frontschürze entstanden, Kostenvoranschlag ca. 1.000 Euro. Ist eine rein optische Geschichte, wirkt sich nicht auf irgendwas anderes aus. Der Großteil - mich lange Zeit eingeschlossen - würde deswegen wohl nicht davon ausgehen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Streng genommen darf ich hier meines Erachtens nicht mehr angeben, dass der Wagen unfallfrei ist, da die Sache aufgrund des Wertes auch im Verhältnis zum Fahrzeugwert kein Bagatellschaden ist.
Das bringt mich zum Fazit: Unfallfrei im Sinne der Rechtsprechung dürfte nur ein gewisser Teil aller inserierten Fahrzeuge sein, gleich ob Fähnchenhändler oder Porsche Zentrum. Sofern alle Reparaturen nachvollziehbar sind, spricht aus meiner Sicht nichts gegen einen Kauf und es handelt sich um ein rein akademisches Problem, das im Falle eines Wiederverkaufs aus meiner Sicht jedoch zu bedenken wäre.
Viele Grüße
Alex
Shit, ich habe eben gelesen, dass Alex mit der Lippe an einer Durexgarage hängen geblieben ist :kriese:
An den TS: Viel Spaß mit dem Auto :dr: