Aber mal ehrlich: Die können doch nicht von mir erwarten, dass ich evtl. 5 Jahre warte.
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Aber mal ehrlich: Die können doch nicht von mir erwarten, dass ich evtl. 5 Jahre warte.
Von ganz easy hat hier keiner bisher gesprochen!
Es geht um die Frage des Wiederbeschafungswertes.
Einfach mal den von Peter gut beschriebenen Thread durchlesen...=)
https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...ght=ultimative
Nach Rücksprache mit Schadenabteilungsleitern von mehreren großen Deutschen Versicherungsunternehmen ist das leider ein Trugschluss.
Der Versicherer zahlt den tatsächlich entstandenen Materialschaden und nicht den emotionalen aufgrund von Wartezeit, schlechten Wetter oder, oder, oder......
Seine Aufgabe ist es die versicherte Person gemäß Bedingungen zu entschädigen und die berücksichtigen nicht das jemand x Jahre auf etwas warten muss, sondern nur das es eine den Bedingungen nach geregelte Entschädigung gibt.
Nachweispflicht hat im übrigen der Geschädigte zu erbringen.
Wurde eine z.B. Daytona 116500 bei Grauen für 18K gekauft und darüber gibt es einen Kaufbeleg, wird das tatsächlich auch der Versicherer erbringen, obwohl LP 11.300€ ist, da das der zu ersetzende Schaden ist.
Also ist es doch nicht so klar und einfach wie manche meinen und man muss individuell das Kleingedruckte des Hausratsversicherungsertrags prüfen!
Dasselbe Theater hätte man ja mittlerweile mit einer ollen SUB! In Deutschland gibt es bei Chrono keine unter 8500,00€ geschweige denn wenn noch Box und Papiere dabei sein sollen. Wartezeit über sechs Monate/ein Jahr...
Nächstes Thema: Wer entscheidet was eine hinnehmbare Wartezeit ist? 3 Monate? 6 Monate? 12 Monate?
Ich denke einfach und diskussionsfrei ist das ganze prinzipiell nicht ...
Findet jeder in seinen Hausratbedingungen und kann sich jeder gerne von seinem Sachbearbeiter erklären lassen......
Allerdings sollte man nicht enttäuscht sein wenn die Antwort anders ausfällt wie teilweise hier kommuniziert wird.
5. Gleichstellung
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungs-nehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Und nach einem gerade eben geführten Telefonat mit einem geschätzten Kollegen eines großeren Vers. Unternehmens wurde dieses nochmal bestätigt.
Im übrigen gibt es auch eine Schadenminderungspflicht, nur mal so als Deckansatz........
Der Besitzer hat Uhren für 100k zu Hause fährt in Urlaub kommt zurück stellt fest das eingebrochen wurde und alles weg ist. Ist schon sehr dumm gelaufen.
Mich interessiert hier ob es z.B. eine Wohnung im 2.Stock eine Mehrfamilienhauses war oder ob ein Einfamilienhaus / Doppelhaushälfte war.
Die Wahrscheinlichkeit das es letzteres war ist halt bei 90%.
Tut mir leid für deinen Freund...! so viele Uhren Zuhause zu lagern finde ich schon sehr leichtsinnig heutzutage...
@Maik, das sind die Standard Bedingungen für Hausrat, also überall gleich.
Sorry, aber das so allgemein zu sagen, ist doch Unfug. Das kommt immer aufs Kleingedruckte jeder einzelnen Polizze an! Welcher Safe wie hoch gedeckt ist, welche Ausschlüsse, Schadensberechnung (ie, welcher Preis wird ersetzt).
...und lesen sollte man die Versicherungspolizze nicht vor dem Schadensfalls, sondern vor dem Abschluss :op:
Das ist seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes (Mitte der 1990er Jahre) nicht mehr so. Heute kann jeder Versicherer im Rahmen der Vertragsfreiheit (fast) reinschreiben, was er will.
Einen Rahmen bilden die Bedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und viele Versicherer geben eine Garantie, dass sie den Standard mindestens einhalten.
Aber jeder sollte für diesen geschilderten Fall prüfen, was für ihn denn rausgekommen wäre.
Was vielleicht auch nicht ganz uninteressant für die Versicherung wäre - Wo wurden denn die Uhren gelagert, Im Tresor oder lagen die einfach nur der Schublade?
Bei uns muss man sowas in Safe lagern, ab eine kleine Summe ca. Einpaarhundert EUR wird -wenn nicht versperrt -nichts bezahlt...(meine fur die “Wertsachen” Kategorie, schmuck, Uhren etc)
Das Problem ist denke ich weniger der materielle Schaden, sondern die Tatsache, dass jemand in Deinem unmittelbaren, höchst privaten und ultimativen Lebensmittelpunkt, rumgewühlt und Dinge entwendet hat. Hier ist das seelische/emotionale Trauma vollkommen anders gelagert. Da hilft dann auch keine noch so große Versicherungsleistung. Geld ist nicht alles.
Auch hier auf diesem Wege..... Amir, alles Gute Dir, Deinen Kindern und Deiner Frau.
Hallo zusammen,
Ich bearbeite jetzt seit 37 Jahren Einbruchschäden im Hausratbereich.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)
Der Wiederbeschaffungspreis ist der aktuelle Listenpreis bei Rolex. Kein
Versicherer wird die Phantasiepreise der Graumarkthändler entschädigen.
Als Sammler ist solch ein Einbruch daher tragisch.
Gruß aus Münster