Das meint der TS wohl damit.
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Drauf geschizzen. ;)
Du hast Deine Wunschuhr bekommen. Meinen Glückwunsch und willkommen hier. :dr:
Ein Foto von der Uhr wäre schön, ansonsten Glückwunsch! :dr:
lg
Geraldo
Erstmals ... Herzlich Willkommen!
Und mit Deiner Uhr hast Du eine. Der Top-Most-Wanted erworben.
Also, alles richtig gemacht!
Ja, siehe z.B. hier:
https://www.fratellowatches.com/bewa...019-attendees/
Egal ob die aus der Türkei kommt auf jeden fall, Du hast Eine.:gut:
Gratuliere...:dr:
Am Basler Flughafen werden zur Baselworld gezielt Uhren und Schmuck kontrolliert, die Uhr am Handgelenk interessiert dabei niemand. Ich reise einmal pro Woche in die Schweiz ein und noch niemand wollte meine Uhr sehen. Man wird mal nach Waren gefragt, Zigaretten, Alkohol auch wird mal der Koffer geröntgt.
Willkommen hier und Glückwunsch zur günstigen, heiß begehrten Uhr. Die Frage zur Garantie würde ja schon beantwortet .
Glückwunsch zur begehrten GMT.
Der Zoll hatte uns letzthin wieder kontrolliert. Handgepäck und Koffer wurden geöffnet. Nichts gefunden, weil nichts zu finden war. Die Rolex am Handgelenk hat keinen interessiert.
Michael
Glückwunsch zur Uhr und da Du offensichtlich eingroßes Augenmerk auf die steuerliche Thematik legst nur mal so als Hinweis:
Sofern die Einfuhrbescheide nicht auf Deinen Namen, sondern auf denjenigen ausgestellt sind, der die Uhr in die EU eingeführt hat, sind diese für Dich steuerrechtlich vollkommen wertlos.
Steuerlich maßgeblich für Dich ist eine Rechnung auf Deinen Namen bzw. ein privater Kaufvertrag zwischen Dir und dem Verkäufer. Alles andere ist Altpapier.
Das ist ja interessant, Peter. Wusste ich auch nicht bisher. Privater Kaufvertrag ist klar. Wenn ich den Kauf in Deutschland auf diesem Weg nachweisen kann, dann kann mir die steuerliche Handhabung im Vorfeld egal sein. Aber auch ohne Kaufvertrag, wenn Die Uhr und die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer anhand der Seriennummern eindeutig identifiziert werden kann, dachte ich, wäre dem genüge getan. Es wird ja das eingeführte Produkt und nicht die temporäre Besitzer besteuert. Wo ist da mein Denkfehler (gewesen)?
Da bin ich jetzt in der Tat auch gespannt...
Mal eine ganz andere Frage in diesem Zusammenhang. Ich führe ja regelmäßig Autos aus USA ein, sowie der Schweiz. Für jedes verzollte Fahrzeug erhalte ich eine "Zollunbedenklichkeitsbescheinigung" mit Stempel des jeweiligen HZA drauf. Gibt es sowas bei Uhren auch? Ich meine jetzt natürlich nicht die "Fiskalverzollung", das geht natürlich - zumindest bei Autos - auch, ist aber nicht die endgültige Zollunbedenklichkeitsbescheinigung.
Einfuhrunterlagen auf Name Kunde (Türke) und private Rechnung von ihm für mich sind beide bei mir. Alles gut.
Meine Frau wurde erst im April bei der Einreise Flughafen München (aus Miami kommend) wg. ihrer Rolex angesprochen.
Musste allerdings weder Unterlagen zeigen, noch den Koffer öffnen.
Interessiert mich jetzt auch. Verzollen heißt doch „in den freien Verkehr“ überführen