edit: soll er doch machen was er will...
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edit: soll er doch machen was er will...
wenn er notfalls Urlaub nimmt, muss er dies doch nicht mit Grund und Ort darlegen.8o
Meines Wissens (Stand ist auch schon älter) muss der Arbeitgeber seinem Angestellten für ein Vorstellungsgespräch freigeben, wenn der AG den AB bereits entlassen hat.
Aber ich würde auch nie meinem aktuellen AG sagen, das ich ein Vorstellungsgespräch habe.
Für den Urlaub kann er ja auch sagen, das er seine Mutter,... zu einem Arzttermin fahren muss, da sie danach nicht mehr fahren darf. Augenuntersuchung oder dergleichen.
Lösung in Sicht. Er hat bei der Firma angerufen und um Verlegung des Termins gebeten.
Der Entscheider hat jetzt einen Termin getauscht und nun findet das Gespräch um 17:00 Uhr statt.
Alles i. O.!
P.S.: er hätte keinen Urlaub bekommen, da sein Chef "so kurzfristig" keinen Ersatz für ihn gefunden hätte.
Solche Situationen sind immer schwierig. Man sollte, wie es viele auch gesagt haben, auf keinen Fall mit der Tür ins haus fallen.
Wenn es denn am Ende nichts wird mit der neuen Stelle, befindet man sich in einer ziemlich unglücklichen Position.
Das der AG einen freistellen muss, nützt in diesem fall ja nichts, da sich das Arbeitsverhältnis noch nicht in Kündigung befindet.
Warum hier einige Krank-Feiern reininterpretieren, verstehe ich auch nicht...
Siehst Du Rene , der Bub hätte noch nichtmals Urlaub bekommen. Ja das Leben ist kein Ponyhof. Und nicht jeder Chef ist so verständnisvoll wie Du vielleicht Rene.
Was ich in den letzten Jahren gesehen habe.....wäre ich heute ein junger Mann und in derartigen Situationen..Ich würde meine gute Erziehung im Klo runterspülen.
Die gute Kinderstube hätte Ihm aber nichts genützt, hätte man Ihm den weiteren Vorstellungstermin nicht eingeräumt.
Hätte er den Termin absagen müssen und seinem potentiellen neuen Chef gesagt: „Sorry, kann meinen jetzigen Chef nicht hängenlassen, er hat kurzfristig keinen Ersatz für mich“, wäre das bestimmt nicht zu seinem Nachteil ausgelegt worden ;)
;)
Kalle, das war nicht "missverständlich" !
Mit "dringend zum Arzt muss" bedeutet doch nicht, dass er sich der ne Krankmeldung abholt.
Das wurde tatsächlich hineininterpretiert. Egal, Thema ist ja erledigt...
Aber in Zukunft werde ich mir wirklich sehr überlegen, ob und wie ich eine Frage hier stellen werde...
Zum rechtlichen: Der AG muss einer beantragten Freistellung für ein Vorstellungsgespräch zustimmen, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt, der bald ausläuft, oder das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde, egal, von wem.
Die verschiedenen Vorschläge zum "krank machen" finde ich auch bedenklich, ist genau genommen eine Anstiftung zum Betrug, für so was hat manch einer hier schon eine Sperre kassiert....
Nicht vergessen, dass wir hier in einem öffentlichen Forum sind.... ;)
Jürgen, muss man in dem Fall nur "freistellen" oder muss der AG auch die Stunden bezahlen?
Er muss freistellen und auch die Lohn ungekürzt zahlen.
Rechtsgrundlage sind §§ 616, 629 BGB.
Die Sache ist einfach: Der derzeitige Arbeitgeber erwartet Loyalität und die Vertrauensbasis wäre irreversibel geschädigt, wenn sich der Arbeitnehmer aktiv einen anderen Job sucht! Dadurch werden viele künftigen Aufstiegschancen in der derzeitigen Firma blockiert.
Wer will den Training, Aufstiegsjobs, Key Clients etc. an jemanden vergeben, der beabsichtigt die Firma zu verlassen?
Klar kann man seinen Marktwert erforschen, aber klug ist das nicht seinen Chef über ein Vorstellungsgespräch zu informieren.
Man erzählt ja auch nicht der jetzigen Freundin, das man sich eine neue sucht :)