Lesen und verstehen funktioniert offensichtlich nicht immer. Gute Besserung.
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ich würde immer versuchen, über einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt Akteneinsicht zu erreichen;
zig Prozent der Messungen enthalten angreifbare Fehler;
Und:
Wegelagerer sind das nicht; Dummes Rasen, gerade in der Stadt, gehört sich nicht.....( meine Meinung;))
( Wo es aber geht, da heize ich auch mal ordentlich gerne=))
good Luck....:winkewinke:
Einerseits richtig- wer sich an die Regeln hält lebt entspannt im Hinblick auf Strafverfolgung. Andererseits ist auch der "Regel-Ersteller" - Vater Staat- nicht frei von Fehlern. Wenn einem damit die Möglichkeit gegeben wird, dies überprüfen zu lassen, finde ich dies grundsätzlich mal gut. Wenn dies nicht gegeben wäre, lebten wir in einer Diktatur.
Sehe ich grundsätzlich auch so Michi...
... nur die Tatsache an sich, dass der Statt, der seine Regeln kontrolliert, als Wegelagerer tituliert wird, ist imho nicht der richtige Ansatz.
Kommt hinzu, dass ich weiß, ch war in dem Rahmen zu schnell, würde ich zu meinem Fehler stehen und bezahlen.
Aber jeder wie er mag... :dr:
wenn aus Deiner Sicht alles korrekt ist, zahlen und eine Lehre daraus ziehen.
Es wurde ja eigentlich schon alles gesagt. Auf die Anhörung brauchst Du, wenn die Daten zutreffen, nicht reagieren. Unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung und der PTB ist es nicht mehr wirklich einfach, die Ordnungsmäßigkeit einer Messung mittels standardisierter Messverfahren zu erschüttern. Die stressfreieste Lösung ist es wirklich zu zahlen. Ein Fahrverbot wird es ebenfalls nicht geben, da Du im letzten Jahr nicht bereits mit mindestens 26 km/h geblitzt wurdest.
mMn die einzig richtige Antwort. Um diesen Sachverhalt zu klären würde ich jetzt einen Fachanwalt einschalten, der das herausfindet. Gerade wenn es um Punkte geht und man danach z.B. mal ein Schild übersieht ist die Freude groß wenn es dafür ein Fahrverbot gibt...
Hätte ich jede fehlerhafte Messung akzeptiert, wäre ich wahrscheinlich die letzten Jahre einige Monate zu Fuß gegangen.
Interessante Sichtweisen und Kommentare hier...
Ich bin Vielfahrer mit ca. 90.000 km im Jahr und bemühe mich sehr die Regeln einzuhalten,
jedoch erwischte es mich auch immer mal wieder, dass ich mit 1-3 km/h zu schnell in die
Punkte gerutscht bin. Alle Verstöße bei mir auf der Autobahn...
Nach der Einführung des neuen Punktesystems vor einigen Jahren wurde ein Erreichen der
kritischen 8-Punkte Grenze noch viel schneller möglich, als die 18 Punkte zuvor.
Um meinen Führerschein zu behalten, muss ich gegen jeden Bußgeldbescheid in Widerspruch
gehen und ca. bei 20 % der Verfahren gab es Messfehler oder mit dem Richter war ein Deal
möglich.
Schon ein doofer Unfall mit einem geringfügig Verletzten kann schlagartig zu vielen Punkten
führen und als beruflicher Vielfahrer braucht man den Lappen, kann sonst die Existenz bedrohen.
Daher immer Widerspruch und vor allem eine Verkehrsrechtsschutz haben...
Wir könnten ja auch einen Dauerthread aufmachen hier...=(:wall:
Heute kam das Briefchen mit der "Anhörung" auch bei mir, 27 kmh, ärgerlich, da ich die Strecke täglich fahre,allerdings die Baustelle nicht auf dem Schirm hatte.
Jetzt warte ich mal ab, leider habe (und brauchte) ich bisher noch keine Rechtsschutzversicherung...Das wird sich jetzt ändern...;)
Hat jemand für den Fall der Fälle einen Anwalt für Verkehrsrecht den er empfehlen kann? Mit welchen Kosten (ca) kann man rechnen?
edit sagt: hat jemand Erfahrungn mit geblitzt.de? Kann mir zwar nicht vorstellen dass diese "vollautomatisierte" Überprüfung wirklich einen guten Anwalt ersetzt, aber man lernt ja nie aus...
Empfehle "pimp". Ist auch in Wiesbaden.
Ich habe 80€ plus 28€ Bearbeitungsgebühr bezahlt. Und einen Punkt gab es noch obendrauf.
Jo, 80 Euro sind der Regelsatz. Mindestgebühr von 25 Euro drauf und 3,50 Pauschale für die Zustellung. Bei Voreinstellungen gibt es idR noch einen Aufschlag. Unsere hiesige Bußgeldstelle erhöht um 20 Euro pro Voreinstellung.
Von Massenanwälten würde ich dringend abraten. Schriftsätze sind standardisiert und wenig on point und die Terminsvertretungen nur bedingt engagiert – so meine bisherige Erfahrung.
Raphael, wenn ich vorab mal runterschauen soll, bevor Du einen Verteidiger mandatierst, melde Dich gern.
Punkte, wo du oder dein Anwalt ansetzen können:
- Datum und Zeit der Inbetriebnahme
- genaue Standortbezeichnung mit Messrichtung
- Bezeichnung des Messsystems mit Dokument der letzten Eichung
- Bestätigung der Kontrolle der erfolgreichen Durchführung der Funktionstests
- Registrierung der wichtigsten Parameter (z. B. Sensorabstand, Bildintervallzeit, Fixdistanz, Geschwindigkeitslimite variabel oder fest usw.)
- Verantwortliche Kontrollperson (Name oder deutlich lesbare Unterschrift)
Der Papierkram zum ordentlichen Betrieb eines Blitzers wird - nicht nur in der Schweiz - oft unterschätzt :dr:
Das kann nur der anwalt beanstanden oder?
Nö, das dürftest Du auch selber.
Moin zusammen! Hab mich auch so verhalten wie von Nico hier beschrieben... Ist schon
ein paar Wochen her und die Tage läuft diese drei Monatsfrist ab in der sie den Fahrer
ermitteln müssen... man darf gespannt sein... Ich war nicht der Fahrer, 1 km/h nach Ab-
zug der Toleranz zu viel... Toi, toi, toi :ka: