Genau so
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Ja,Problem Nr. 986,kommt denn an die Reihe wenn nach Jahren Problem Nr.985 gelöst wurde.
Ansonsten hilft bei Reisen in nicht EU Länder ein einfacher Zettel vom Zoll ;)
Einfacher wie Kaufverträge,Rechnungen,Kreditkartenabrechnungen,Ü berweisungsbelege etc. als Kaufnachweis ständig im Bordgepäck mit sich rum zu schleppen ;)
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html
Wie war noch mal die Frage des Ts ? ;)
Alles andere würde hier schon XXXXXXXfach bis zum Erb..... durchgekaut :D
Und was nützt dieser Wisch Udo, wenn sich später (bei der Wiedereinreise) herausstellt, dass die Uhr irgenwann einmal ausgeführt wurde und nicht wieder ordnungsgemäß eingeführt wurde in der Vergangenheit? Lerne gerne dazu...
Das ist kein Wisch,das ist dein amtlicher Nachweis das bereits bei Ausreise bei dir.Da stellt sich auch bei Einreise später nichts raus.
Fiktiv wäre das dein denn Problem Nr.987 ;)
Und die weiteren ganz fiktiven Fälle wären denn 988/989/990 .....
Einfach auf die Frage des Zöllners antworten,nein nicht neu sondern gebraucht und schon lange bei mir.
Den Rest muss er denn beweisen ;) Wer allerdings anfängt Belege etc. zu präsentieren für Käufe die vielleicht Jahre zurück liegen
weckt Interesse,wird dann ordentlich gefilzt und darf dann die Stange Fluppen versteckt in der Schmutzwäsche verzollen+Strafe versteht
sich.
Gehe seit ca. 20 Jahren so 3-4 mal durch den roten Ausgang weil 2-3 Schachteln Zigaretten zuviel,Uhren und Schmuck haben da noch niemanden interessiert.
Außer ein mal schöne Uhr,ist die neu ? Oder schönes Collier,ist das neu ? angesprochen kam da nie etwas,selbst bei mehreren Uhren/teuren Schmuckstücken im Gepäck.Da offensichtlich gebraucht ;)
Die können unehrlich riechen,auf 10m Entfernung ;)
Aber jeder wie er mag.
Danke Udo für deine Erfahrungswerte.:gut:
Kaufvertrag finde ich für den Käufer ganz nett, sofern er dann ein besseres Gefühl hat. Also warum nicht.
Wenn man sich kennt, bzw. sich auskennt, dann ist sind Handschlag in meinen Augen genauso viel Wert.... ggf. nicht rechtlich gesehen, mir reicht es jedoch bei bekannten Leuten.
Dieses „Übergabe beim Konzi“ gedöhns geht mir eher gegen die Schnur bei Privatverkäufen/ Tausch. Der hat schließlich seinen Laden um seine Geschäfte abzuwickeln.
So ein Kaufvertrag mal eben auszuformulieren ist da doch echt keine Hürde :gut:
Ganz so trivial ist es nicht, zumindest nicht beim österreichischen Zoll.
Ich wollte bei der Ausreise in die Schweiz genau so einen amtlichen Nachweis. Der Zöllner meinte nur: "Woher soll ich wissen, daß Sie diese Uhr legal eingeführt haben? Mit diesem Nachweis würde ich sie ja legalisieren."
Da kann ich ja gleich die Rechnung eines EU-Händlers mitnehmen, da brauche ich diesen Wisch nicht.
Damit legalisiert der Herr mal gar gar gar nichts. Und Doch es ist so einfach!
Er bescheinigt nämlich lediglich, dass Du die Uhr XY SN ZX zum Zeitpunkt der Ausreise in besagtes nicht EU Land bereits in deinem Besitz bzw am Handgelenk hattest ;)
Nicht mehr, aber eben auch ganz relevant, nicht weniger!
Und überkorrekt geht man natürlich auch bei der Wiedereinreise zum Schalter...