Deswegen die Frage, ob Du ein Gutachten hast erstellen lassen, in dem die Wertminderung aufgeführt wird, oder nur einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Nun ja, der Begriff "Unfallwagen" ist doch glaub genau definiert. Einen Heckschaden, mit Austausch des Stoßfängers ohne weitere Karosseriearbeiten würde ich jetzt nicht als "Unfallwagen" sehen.
Ist der Zustand "Unfallwagen" jedoch gegeben, würde ich eine Wertminderung ansetzen.
Edit: Das Fahrzeug ist allerdings nicht mehr als "unfallfrei" zu deklarieren, von daher würde ich die Wertminderung auf jeden Fall anstrengen.
Dazu muss man jetzt auch keinen Rechtstreit vom Zaun brechen. Ein freundliches Telefonat mit dem Schadensachbearbeiter oder eine entsprechende Email könnten hier weiterhelfen.
Würde ebenfalls versuchen ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu führen.
Hat mir schon oft geholfen das Problem aus der Welt zu schaffen...