Es gibt auch andere Bedingungen der Elementarversicherung für Gebäude, wo z.B. nicht zwingend eine Rückstausicherung vorgegeben ist.
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Es gibt auch andere Bedingungen der Elementarversicherung für Gebäude, wo z.B. nicht zwingend eine Rückstausicherung vorgegeben ist.
Faustformel in der Versicherungsbranche:
Billig bekommt billig, auch in der Regulierung eines Schaden.....
Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion lostreten...
Mir ging es lediglich um die Aussage, jeder sollte die Leistung erhalten, für die er auch bezahlt.
Genauso wie der Versicherer das Recht hat einen Schaden abzulehnen, der bedingungsgemäß nicht versichert ist oder wenn eine Obliegenheitsverletung stattgefunden hat, genauso sollte der Kunde das Recht einfordern, bedingungsgemäß einen Schaden ersetzt zu bekommen. Nichts weiter...
Ich finde es teilweise echt traurig, wie sich die Regulierung in den letzten Jahren verändert hat. Ich arbeite selber seit rund 20 Jahren für einen relativ kleinen regional tätigen öffentlich-rechtlichen Versicherer und beobachte im Gegensatz zu früher leider immer häufiger auch bei uns (speziell von der jüngeren Generation in der Schadenabteilung), daß eindeutige Schäden (wie der hier vom TS geschilderte) nur "scheibchenweise" oder auf drängen des Außendienstes (bzw.des Kunden) vollständig im Sinne des Kunden abgewickelt werden...frei nach dem Motto, mal schauen ob der Kunde wirklich alles einfordert... :rolleyes:
Gruß
Dirk
Dich habe ich damit auch nicht gemeint.
Ist eher so ne grundsatzaussage.
@Jörn: Ok, grundsätzlich kann ich das unterschreiben :dr:
Mal ein kurzes Update: Meine Versicherung wollte jetzt die Rechnungen der anderen Uhren die ich gekauft habe. Ich habe zwar keine Ahnung warum, weil definitiv nicht von Wiederbeschaffung geredet werden kann, aber ich komme dem jetzt einfach mal nach.
Mal sehen was raus kommt...
Ein kurzes und finales Update. Meine Versicherung hat nun die Differenz nachbezahlt. Ein bisschen "Druck" machen hat also nicht geschadet.
Danke für eure Meinungen.
Sehr gut! :top: