Das sehe ich ja jetzt erst 8o
Gibt es hier nen ich lach mich tot smilie???
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Das sehe ich ja jetzt erst 8o
Gibt es hier nen ich lach mich tot smilie???
Wenn man King heisst, darf man auch ein Krönchen verwenden!
Hier ist so eine Uhr in der Bucht: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...010364273&rd=1
Zitat:
Uhre in Top Form.
Box & Hauszertifiekat Bauj, 1990
Grammatikalisch nicht gerade erste Wahl. 8o 8o 8o
Gruß
Harry
Vielleicht Holländer, schreiben die nicht so? :D :D :D
(Sorry, liebe Forumsholländer)
Hauszertifikat :wall: :wall: :wall:
Wieso...??
Das Zerti ist doch 100%ig:
http://i4.ebayimg.com/03/i/04/69/b5/84_1.JPG
© King's
Ich wäre froh, wenn ich so eins hätte!
:D :D :D :wall:
Ja so in etwa! :D :D :DZitat:
Original von elmar2001
Vielleicht Holländer, schreiben die nicht so? :D :D :D
(Sorry, liebe Forumsholländer)
(Bin halt auch so ein Forumsausländer mit doppeltem Passport.)
István
Vielleicht macht ja auch Giovanni Trappatoni auf Uhrenhändler :D :D :DZitat:
Original von elmar2001
Vielleicht Holländer, schreiben die nicht so? :D :D :D
(Sorry, liebe Forumsholländer)
Was soll da anrüchig sein oder grenzwertig, soll er, wenn er in Zukunft eine Rolex verkauft, auch das Zifferblatt herunternehmen, da dort ein Krönchen drauf ist....
Jede Uhrenwerkstatt, kann ein eigenes Prüfsiegel, kann ein eigenes Zertifikat erstellen....nur sollten auch die Prüfinhalte/-kriterien dargelegt werden, eben was das Prüfsiegel beinhaltet und damit aussagt....
Das abbilden eines Symbols, die Krone, mag einige hardcore Rolexfreunde stören, da es fälschlicherweise etwas dem Kunden suggerieren könnte, nur handelt es sich hier um ein Symbol und nicht um ein Firmenlogo, was er benutzt....er macht nichts anderes als Rolex auch, er benutzt ein Symbol mit seinem Firmennamen King...die Krone ist ebenso anders stilisiert, als die von Rolex....
Also wo ist das Problem, auch ich erstelle Prüfzertifikate inform eines Gutachtens, wenn der Kunde es wünscht...es gibt genormte Prüfverfahren, wie jede WD-Prüfung oder die COSC-Prüfverfahren und einfache standartisierte Meß- und Prüfverfahren, die dann zugrundegelegt werden....einziger Unterschied ist, das die Prüfkriterien offengelegt sind und somit nachvollziehbar sind...und natürlich, das eine Sekretärin sie schreibt, bevor einer mich als Niederländer bezeichnet... :D
Ich denke mal Rolex wird da garnichts zu sagen, denn der Name King und das Symbol einer stilisierten Krone, liegen nun mal sehr nahe zusammen....auch wenn man böses denken darf...
Gruß Andreas
@ andreas, 100% :gut:
gruß
ibi
hallo, leider wird in diesem thread wie öfters wennn es hier um gewerbliche schutzrechte geht einiges durcheinander geworfen.
meistens wird handeln im geschäftlichen verkehr nicht von privaten handlungen abgegrenzt.
hier wird nun gemeint man könne sich kings's juwelier nennen und deswegen eine krone in der art der rolex-krone als Bildmarke (noch dazu für uhren und schmuck) verwenden. vielleicht kann andreas dazu eine fundstelle nennen. § 14 MarkenG spricht jedenfalls eindeutig dagegen. selbstverständlich existieren eingetragene marken von rolex (sog. wort/bildmarke mit der krone) die durch die verwendung einer ähnlichen krone verletzt werden, noch dazu falls es sich um waren in derselben klasse handelt, womit die verletzte marke noch nicht mal bekannt sein muss; was aber bei rolex sowieso der fall ist (50% bekanntheitsgrad ist hier gefordert).
eine ausnahme ist in § 23 (1) MarkenG kodifiziert, wonach der Inhaber einer Marke niemandem verbieten kann, seinen eigenen Namen im geschäftlichen Verkehr zu verwenden (solnage dies nicht gegen die guten Sitten verstößt). Dies gilt nicht für geschäftliche Bezeichnungen und schon gar nicht für Abbildungen, die einen Zusammenhang mit der geschäftl. Bezeichnung aufweisen.
Zitat:
Original von elmar2001
Vielleicht Holländer, schreiben die nicht so? :D :D :D
(Sorry, liebe Forumsholländer)
eher Ost-Europa. Habe dort eine 16610 gekauft, auch mit zwölf Monaten Hausgarantie. Herr "King" Senkow ist sehr höflich, aber eben halt mit der deutschen Sprache, weder in Wort noch in Schrift, besonders vertraut. Mit seiner "charmanten" Art könnte er auch Gebrauchtwagenhändler sein. Und man kann handeln bis zum umfallen, machte irgendwie Spaß!
Zitat:
Original von Ex Tunc
hallo, leider wird in diesem thread wie öfters wennn es hier um gewerbliche schutzrechte geht einiges durcheinander geworfen.
meistens wird handeln im geschäftlichen verkehr nicht von privaten handlungen abgegrenzt.
hier wird nun gemeint man könne sich kings's juwelier nennen und deswegen eine krone in der art der rolex-krone als Bildmarke (noch dazu für uhren und schmuck) verwenden. vielleicht kann andreas dazu eine fundstelle nennen. § 14 MarkenG spricht jedenfalls eindeutig dagegen. selbstverständlich existieren eingetragene marken von rolex (sog. wort/bildmarke mit der krone) die durch die verwendung einer ähnlichen krone verletzt werden, noch dazu falls es sich um waren in derselben klasse handelt, womit die verletzte marke noch nicht mal bekannt sein muss; was aber bei rolex sowieso der fall ist (50% bekanntheitsgrad ist hier gefordert).
eine ausnahme ist in § 23 (1) MarkenG kodifiziert, wonach der Inhaber einer Marke niemandem verbieten kann, seinen eigenen Namen im geschäftlichen Verkehr zu verwenden (solnage dies nicht gegen die guten Sitten verstößt). Dies gilt nicht für geschäftliche Bezeichnungen und schon gar nicht für Abbildungen, die einen Zusammenhang mit der geschäftl. Bezeichnung aufweisen.
Ist schon recht, das o.g. genannte Paragraphen existieren....nun verzetze dich mal in die Position der Fa. Rolex und beschreite den Weg einer Unterlassungsklage...wenn du damit fertig bist und eventuell sogar Recht zu gesprochen bekommen hast, dann ist die Fa. King um eine unbezahlbare Werbung reicher und Rolex um einen Imagewitzschaden reicher....und die Fa. King ändert die Krone dann in die Burger King Krone....ach ja und Zeit vergeht massig...
Ansonsten gibt es sicherlich eine juristische Sicht....und da hast du recht, aber das Leben verhält sich nicht immer juristisch fundiert...
Schönen Abend wünscht Andreas
FINGER weg !!!!!!!!!!!