Zitat von
NicoH
Ich habe etwa zehn solcher Verfahren als Anwalt begleitet. Neunmal wurde es eingestellt, weil der Täter nicht zu ermitteln war. Im zehnten Fall konnte ein Täter ermittelt werden. Den Vollstreckungsbescheid habe ich dann in der JVA zustellen lassen. Wenn der Täter, der mit einigen Kollegen einen Millionenbetrag ergaunert hat, in einigen Jahren wieder freikommt und einen gut dotierten Job aufnimmt, zahlt er erstmal die Verfahrenskosten an den Staat. Dass der mal pfändbare paartausend Euro hat, glaube ich nicht. Wir wissen also, wer es war, aber wir sehen die Kohle trotzdem nie wieder.