Du hättest meiner Meinung nach sofort handeln müssen. im Nachhinein zur Polizei mit Anzeige finde ich sch...
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Du hättest meiner Meinung nach sofort handeln müssen. im Nachhinein zur Polizei mit Anzeige finde ich sch...
Wie denn handeln? Abdrängen oder was? ;) hab ihn ja gefragt ob er rechts ran will, wollte er nich ;) übrigens das Foto war im Stand, an der Ampel, start-stop Automatik, also Motor war aus.
Ich sehe es wie Gerhard, Scheibenwischer benutzen ist nicht verboten. Bei der Beleidigung wird es Aussage gegen Aussage stehen.
Bevor du noch einen Punkt in Flensburg wegen Handy am Steuer bekommst, würde ich die Sache vergessen. Es gibt immer *********** im Straßenverkehr.
In Russland wird sowas gleich vor Ort geregelt:bgdev:
Ich habe es inzwischen aufgegeben meine wertvolle Lebenszeit und Energie in solche Dinge zu investieren.
Das lohnt den Aufwand und den Stress in keinem Maß.
Abhaken. Ansonsten ärgerst du dch nochmal, wenn es irgendwann ergebnislos eingestellt wird.
Man sieht sich ja immer 2x...grad hier in Duesseldorf. Schauen wir mal. Ich frag morgen mal meinen Nachbarn was der denkt, der ist Polizist.
Das Ergebnis einer Anzeige: Genau nix.
Wird alles eingestellt.
Schlicht überflüssig und lächerlich sich aufzuregen und sich Gedanken zu machen.
Mir hat vor ein paar Jahren einer übel die Vorfahrt genommen und mir dann auch noch den Mittelfinger gezeigt. Ich hatte noch einen Zeugen im Auto, bin dann sofort zur Polizei und habe Anzeige erstattet. Resultat war ein paar Wochen später das Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass mangels öffentlichen Interesses die Sache eingestellt bzw. nicht weiter verfolgt wird. Hat mich also nur 1,5 Stunden meiner Lebenszeit gekostet und nichts gebracht.
Danke für die Info
Ob es lächerlich ist sich über sowas aufzuregen bleibt denke ich subjektiv.
Leider nicht. Wie geschrieben mir die Vorfahrt genommen, musste eine Vollbremsung hinlegen, dann hat er mir den Mittelfinger gezeigt. Polizei hat die Anzeige aufgenommen und die Staatsanwaltschaft hat das dann zu den Akten gelegt mangels öffentlichem Interesse. Muss mal schauen ob ich das Schreiben noch finde, ist schon locker 15 Jahre her.
Die Staatsanwaltschaft ist aber für die strafrechtliche Verfolgung zuständig. Zivilrechtlich hätte es wohl anders ausgesehen!? Oder liege ich hier falsch?
Wenn ich dreissig Minuten autofahre, habe ich genug Munition aufgesammelt, um mich den Rest des Tages darüber aufzuregen. Es gab Zeiten, da hab ich das auch genau so gemacht. Aber irgendwann hab ich festgestellt, dass die Zeit die mir zur Verfügung steht endlich ist und ich sie mit anderen Dingen viel schöner und wertvoller nutzen kann. Seitdem geht es mir deutlich besser :dr:
@Ingo
+1
:verneig: