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Hallo zusammen,
habe ein Schreiben hingeschickt und argumentiert, dass ich die Rechnung als gegenstandslos erachte, da ich keine Angebot erhalten und auch nicht abgesprochen war für ein Angebot 500€ zu zahlen.
Das Thema geht aber sicher noch in Runde zwei...
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Gespannt wie ein Flitzebogen!
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Deswegen fragt man ja wenn es unter Firmen ist, immer nach "einem verbindlichen und für uns kostenneutralen Angebot" an. Aber wer macht das schon als Privatier.
Von mir bekäme diese Elektrobude auch keinen Cent.
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Ärgerlich sowas.. Aber zur Beruhigung: "Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten" (§632 Abs. 3 BGB). Für alle anderen Vereinbarungen trägt also der Handwerker die Beweislast, da würde ich entspannt bleiben :dr: