Muss den Tread mal aus der Versenkung holen. Ich habe mitbekommen, dass es bei Lebensversicherungen ggf. ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von damals ungültigen Klauseln gibt.
Kennt Ihr Euch hiermit aus...?!
Wie bei Kreditverträgen geht es hier wohl im Wesentlichen auch um fehlerhafte und deshalb ungültige Widerrufsbelehrungen.
Meine Frau kennt sich damit aus...