Danke Günni, aber klar reklamierst Du die Reifen beim Händler, schließlich hast Du sie dort gekauft.
Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: ich kaufe einen Seat beim Seat-Händler und dazu Winterreifen. Die Winterreifen lagere ich in meiner Garage und lasse sie jedes Jahr bei Reifen Schmidt hin- und zurückwechseln. Wenn jetzt ein Reifen platzt: auf welcher Grundlage soll Reifen Schmidt haften? Du sprichst von EU-Gesetzgebung: kannst Du das konkretisieren?