wenn der TS früh angefangen hat ist der "Junior" um die 35 :supercool:
Druckbare Version
wenn der TS früh angefangen hat ist der "Junior" um die 35 :supercool:
Es hat schon 2 Leute getroffen in meinem Umfeld die jetzt nicht mehr sind und mich auch schon 1 mal heftig.
Trotzdem maße ich mir nicht an, andere Menschen zu belehren.
Das sollten wir hier auch nicht einführen.
Niemand weiss, ob die Messung tatsächlich richtig war. Niemand von uns hat das Messprotokoll eingesehen. Hier die Leute schon vorverurteilen ist einfach schlecht.
Der Verstoß war am 03.09, Fragebogen kam am 21.10., Antwortfrist eine Woche
Das bedeutet, den Bogen nicht zurück schicken, auch nicht nur mit den Pflichtangaben zu meiner Person?
Ist zwar innerorts, allerdings handelt es sich hier eigentlich um eine Umgehungsstrasse.
Wer die Ecke kennt: Es ist die Hochstrasse zwischen Ludwigshafen und Mannheim, dort ändert sich die Geschwindigkeit von 90 km/h auf üblicherweise 70 km/h, bedingt durch eine Strassenbaustelle im Moment auch in einem Teilbereich derzeit 50 km/h. und dort stand der Blitzer.
Da, nur auf der Gegenfahrbahn, wurde mein Sohn auch beim ersten mal geblitzt, ebenfalls Baustelle.
Lohnt sich hier evtl. noch ein Einspruch?
Und danke für die bisherigen Hinweise.
2x Fehlmessung ... auch wenn es immer wieder Fehlmessungen gibt, deutet es doch auf eine gewisse Neigung hin. ;)
Gut, ich akzeptiere Deine Meinung bin aber anders erzogen worden. Ich fahre auch gerne schnell, was bei 400 PS auch nicht allzu schwer ist, auch gerne mal zu schnell. Allerdings mache ich seit rund 20 Jahren jedes Jahr ein Sicherheitstraining und weiß, was ich mache und wo ich es mache. Und vor allem: Wenn was mich erwischt, dann habe ich den Arsch in der Hose und stehe dazu und akzeptiere die Konsequenzen. Mein alter Herr hätte mir die Hölle heiß gemacht ... :bgdev:
By the way ist mein Konto aktuell bei 0 Punkten.
Gruß,
Sascha
Weder noch: 40.000 Kilometer im Jahr, unfallfrei seit 25 Jahren. Gute Reflexe, das Wissen und die Erfahrung, wo die Grenzen sind. Und in der Regel sehe ich Blitzer immer so zeitig, dass es reicht, um den Wagen zu entschleunigen. :bgdev:
Rund 1.000.000 Kilometer in verschiedenen Ländern (habe zwei Jahre in den NL gelebt und durfte täglich das Chaos in A'dam genießen, sechs Monate Paris, ein Jahr USA etc.) bringen einen gewisse "Erfahrungsschatz" und auch ein "Gespür" mit, welches man mit ca. 20 einfach nicht haben kann ... ich denke, in jüngeren Jahren sollte man es etwas degressiver angehen lassen ... und notfalls kann da sogar eine Nachschulung hilf- bzw. lehrreich sein. Besser, als wenn es irgendwann knallt. Das ist hier aber offTopic. Möge es für den Junior gut ausgehen und möge der TE familienintern die richtigen Schlüsse daraus ziehen ... ;)
Gruß,
Sascha
Mal was zum schmunzeln
http://www.der-postillon.com/2015/10...-geheimen.html
@Mythbuster
Wenn ich so was lese muss ich immer an Chemiker denken (mache grade meinen MSc) die denke, weil die so viel Erfahrung haben, sie könnten gegen Naturgesetze verstoßen, so passieren die schlimmsten Unfälle, da kein Respekt gegenüber der Materie mehr da ist.
OK, Du willst es nicht verstehen. Ein letzter Versuch: Aufgrund von Erfahrung, Sicherheitstrainings etc. pp. weiß ich, wo die Grenzen sind. Ich weiß, wann ich mal auf der Autobahn 20 km/h zu schnell fahren kann, nur weil da ein "Lärmschutzgebiet" ist ... aber ich hüte mich, dort, wo Tiere oder Menschen auf die Straße kommen können, schneller zu fahren, als meine Reflexe und die Bremsen es zulassen. Und der Umstand, eine runde Million Kilometer unfallfrei zu sein, sollte reichen. Dabei sollten wir es belassen.
Ich bin hier raus.
Obwohl du raus bist möchte ich gerne antworten. Ich verstehe schon ganz gut, aber wir kommen nicht auf einen Nenner, du magst noch so viel Erfahrung in wo drin auch immer haben für dich gelten die gleichen Regeln. :winkewinke:
Ha, die Stelle kenn ich! Immer achte ich drauf, da nicht zu schnell zu fahren, weil da früher ständig Blitzer waren und nie ist da ne Blitze. Immer sag ich meiner Frau da: "Fahr langsamer, da wird gern geblitzt." Immer fährt sie langsamer und nie ist da ne Blitze. Und immer sagt sie: "Immer sagst Du, daß hier ne Blitze sei und nie ist eine Blitze da." Das werd ich ihr umgehend erzählen.
Tut mir leid für Deinen Junior, die Stelle ist echt blöd und man kann problemlos zu schnell fahren dort. Sind auch keine Schulkinder gefährdet, Belehrungen also völlig unnötig.
Bei mir sind es 100.000 km im Jahr, seit 35 Jahren unfallfrei. Wissen und Erfahrung wohl auch vorhanden. Letzter Strafzettel vor 4 Jahren wegen falschem parken. Ich würde aber nie von mir behaupten fehlerfrei zu fahren.
Denk ich mir, wir sind ja fast Nachbarn.
Andersrum: warum soll er verpflichtet sein, zu reagieren? Der Staat will etwas vom Halter, hier eine Auskunft. Immer wenn der Staat etwas will, braucht er ein Gesetz, in dem steht, dass er darauf Anspruch hat. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch des Staats, diese Auskunft vom Halter zu verlangen.
Aber: Es gibt natürlich eine Zeugenpflicht. Als Zeuge - und der Halter ist hier Zeuge, denn er weiß, wer gefahren ist - ist man zur Antwort verpflichtet, allerdings nur gegenüber dem Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft. Der Polizei gegenüber muss man nichts sagen.
Genau, wie gerade gesagt: die Polizei hat keinen Anspruch, das von Dir zu verlangen.
Nein, weil die Einspruchsfrist gegen Bußgelder (meistens) zwei Wochen beträgt.
Oh, OK.
Hallo H.K.!
Nico hat hier ja soweit alles perfekt erläutert. Hinzufügen könnte man noch, dass, wie schon geschrieben, du ja ein Zeugnisverweigerungsrecht (Sohn) hast und bei der Polizei hierüber keine Angaben machen musst. Je nach Bundesland werden diese Bußgelder z.B. in erster Linie von einer Zentralen Bußgeldstelle verfolgt (Versenden von Anhörungsbögen etc.). Kommt hierbei keine fristgerechte Rückantwort, kann die Bußgeldbehörde etwa einen eigenen Ermittlungsdienst mit den weiteren Ermittlungen betrauen, oder falls nicht vorhanden die örtliche Polizeidienststelle im Rahmen der Amtshilfe. Und hier gibt es mittlerweile etliche Ermittlungsansätze, die auch entsprechend genutzt werden, den Fahrzeugführer zu ermitteln. Diese wären z.B.
+ Gleichgelagerte Fälle bei der Behörde?
+ Fahrer ist sichtlich jünger, als Halter => Abgleich div. Lichtbilder beim Einwohnermeldeamt (Personalausweis)
+ Einsicht der Familienstruktur (Wer wohnt wo?).
+ Durchsicht div. soz. Netzwerken (Facebook, Instagram etc.) nach div. Bildmaterial.
+ z.B. Befragung der Nachbarschaft unter Vorzeigen der Lichtbilder (auch Nachbar sind Zeugen und haben i.d.R. kein Zeugnisverweigerungsrecht).
Ich kenne jetzt nicht die Bildqualität, aber du kannst dir sicherlich denken, dass es auch ohne dein Zutun recht einfach wird.
Vergessen sollte man aber nicht, dass regelmäßig Messungen fehlerhaft sind. Dies kannst du überprüfen lassen.