" wo man so nicht hätte reinfahren müssen"
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Richtig.....man stelle sich vor, das wäre irgend so ein 911er von 1979 gewesen...vom Alter ja auch auch eine "alte Karre", wahrscheinlich sogar noch älter als der 3er BMW.
Wer Schaden verursacht, muss dafür zahlen. Punkt.
Ich möchte nicht wissen, wie viele Fahrerflucht begehen, weil sie eine "alte Karre" beschädigen und abhauen...ist mir leider auch schon passiert ( also nicht das abhauen, sondern die Macke an meinem ).
Genau dafür ist doch die Versicherung da, oder täusche ich mich?
BITTE! so streitet Euch doch nicht!
Durchaus.
Ich wollte auch keinesfalls eine Thematisierung in die gegenteilige Richtung.
Deswegen befürworte ich ja auch, dass meine Frau einen Kontakt hinterlassen hat.
Allerdings -und das ist das was ich befürchte- ist ggf. die Reaktion des Kfz-Halters, was dessen Auslegung des "dafür aufkommen" betrifft.
Bin mal gespannt.
Hoffentlich kommt Flo auf der nächsten Seite nicht in den Knast oder die Kleine ins Heim....;)
Habe ich mir auch gerade gedacht !:grb::grb:
Scheinbar handelt es sich um Parktaschen, in denen schräg eingeparkt wird.
Wie soll der jenige denn dort gerade einparken ??
Wenn seine Reifen nicht an die Bordsteinkannte kommen, würde das Heck erheblich in die Straße ragen (..auch schice !)
....aber es scheint immer wieder Autofahrer zu geben, von denen ich noch was lernen könnte..;):bgdev::bgdev:
Gruss:D
Terminator
§ 828
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Davon zu unterscheiden ist die Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Wahrscheinlich wird sich der Fahrer des BMW gar nicht erst melden. Wenn doch: Anhören, Angebot machen und/oder der Haftpflicht melden. :gut:
Edit: Wir hatten solch einen Fall auch und es gibt Versicherungen die unabhängig vom Alter des Kindes einspringen.
@ Karl Napp
Also wenn das so ist, werfe ich Kunden mit schlecht erzogenen Kindern wohl gleich raus....;):gut::bgdev:
Besser als später für anderer Leute Erziehungsdefizite aufkommen:gut:
Danke für die Info !:gut::gut:
Gruss:D
Terminator
Aber chapeau an die Mutter. Die meisten hätten sich ohne Nachricht einfach davon gemacht. Da kann auch das Kind nicht schlecht erzogen sein.
Dem Halter des Fahrzeugs ist ein Schaden durch Fremdeinwirkung entstanden und daher hat er das Recht auf Begleichung. Er kann in diesem Falle also den Schaden in einer BMW-Niederlassung schätzen lassen und diesen Betrag von Deiner Versicherung einfordern und i.d.R. wird auch bezahlt. Es spielt hier keine Rolle, ob der Schaden nur durch ein Fachwerkstatt mit teuren Originalteilen oder z.B. von Dir per Hand, durch eindrehen einer Schraube behoben werden kann.
Der Halter des BMW könnte evtl. auch Anzeige wegen Unfallflucht erstatten.
Die Tatsache, dass der Wagen teilweise auf dem Gehweg steht, gibt einem nicht das Recht, diesen zu beschädigen. Egal, ob dies versehentlich oder sogar absichtlich geschieht. Selbst wenn Dir in einer Einbahnstraße jemand entgegen kommt, darfst Du nicht einfach weiterfahren und dadurch evtl. einen Unfall verursachen.
Ich weiß, das ist jetzt alles sehr negativ dargestellt und ob "Dein" Geschädigter sich so verhalten wird, kann ich natürlich auch nicht sagen. Fakt ist aber, er könnte. Da Du vollen Rechtsschutz hast, rate ich Dir kurz mit einem Anwalt darüber zu sprechen, um nicht doch böse überrascht zu werden.