Bei eindeutigen Leistungsfällen kommen sie ja auch nicht umhin, Deckungszusage zu erteilen. Wenn aber ein Ermessensspielraum besteht, dürfte der Daumen eher nach unten gerichtet werden als bei Klagen gegen fremde Versicherungen.
Das ist halt meine Erfahrung, wenn auch nur aus anderthalb Jahrzehnten...