Bis hierher erstmal vielen Dank für euren Input :dr:
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Bis hierher erstmal vielen Dank für euren Input :dr:
Don, mein Cousin ist Büchsenmachermeister - er stellt ein in Jagdkreisen recht bekanntes Gewehr her.
Falls dir deiner abspringen sollte, stelle ich gerne kontakt her!
Cool, danke! :gut: Jetzt erstmal schauen, was unser Meister hier machen kann und ob das alles überhaupt alles darstell- und machbar ist :gut:
Tobias, ein gutgemeinter Rat: lass die Finger davon. Oder gib mir deine Faxnummer, ich schick dir dann schon mal ne Vollmacht zum Unterschreiben.
Auf dem Gebiet des Waffenrechts verstehen unsere Behörden in D mittlerweile NULL (!!!) Spass mehr. :supercool:
so eine Vollmacht kannste mir auch mal sicherheitshalber für alle Fälle schicken :D
Sollte ich mal erschossen werden, dann hoffentlich mit einer original (!) Ueberschaer :gut:
So, hier mal ein Link, der die Voraussetzungen
und Aufwände erklärt.
http://www.waffenschule-berlin.de
Wie Stephan schon angeregt hatte. Wende ich an einen Büchsenmacher und wickle den Auftrag über ihn ab.
Servus Hans !
Aber uns geht´s doch in dieser Hinsicht noch gut.
Es gibt viele Länder, wo priv. Waffenbesitz total verboten ist, Länder in denen z. B. nur kleine Kaliber erlaubt sind, Länder in denen 9 mm Luger verboten sind, da das Militär sie auch benutzt (o.k. die ändern dann ab auf 9 x 21) usw usw.
Klar gibt es auch Länder, in denen vieles einfacher ist, siehe Schweiz, USA etc.
Aber in DL legal eine Waffe zu besitzen, ist absolut problemlos möglich. 1 Jahr im Schützenverein, astreines Führungszeugnis, bei Großkaliber-Waffen älter wie 25 Jahre, regelmäßige Teilnahme an Trainingsabenden (18 Schießtermine im 1. Jahr bis zur Beantragung der WBK)...das ist in vielen anderen Ländern bei weitem nicht so einfach.
Machst den Jagdschein, dann kannst sogar Halbautomaten (mit eingeschränkter Magazinkapazität) kaufen. Und soviele Langwaffen wie Du möchtest... ;)
Ich möchte auch einiges, aber wenn ich hier über gesellschaftspolitische Dinge spreche, kriege ich auf die Mütze ;)
Bitte bleibt deswegen beim Thema, danke :dr:
Stimmt, kaufen kann jeder ! Wenn´s um den Besitz, tatsächliche Gewalt oder das Führen geht, sieht´s anders aus ;) !
Den Jäger der es sich traut mit einem z. B. 10-Schuss-Magazin welches nicht auf 2 Schuss blockiert ist, im Halbautomaten im Wald rumzulaufen, möchte ich sehen !
Beim Schuss aufs Wild mit einem HA ist nur ein 2-Schuss-Magazin erlaubt.
Da Magazine aber keiner Erwerbsberechtigung unterliegen, kann sich jeder, der einen auf 2 Schuss begrenzten Halbautomaten besitzt, auch ein größeres Magazin kaufen.
Wie´s am Schiesstand aussieht, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier gehen die Meinungen und die Gesetzsprechung weit auseinander.
Schau Dir die Anzeigen in den Fachzeitschriften an. Fast ausschl. steht da dabei, dass an JS-Inhaber nur mit 2-Schuss-Magazin ausgeliefert wird. Was der JS-Inhaber danach macht, ist seine Sache.
So ist es z. B. auch bei Frankonia und all den anderen Waffenhändlern hier vor Ort.
Aber ich denke mal, dass sich das Thema hier langsam in eine Richtung bewegt, die kaum jemanden mehr interessiert.
Dem Threadstarter ist eh geholfen worden, denke ich.
Absolut! Wie immer hier :dr: :verneig: Vielen Dank! :gut:
Von mir aus kann man auch hier dicht machen, bevor der Thread ausm Ruder läuft und blöd abdriftet.