Zitat von
Joe Canaries
Ich hatte zuletzt dieses Thema mit der Versicherung mit dem Schutzschild.
Uhren werden bei Versichungerungen als Schmuck angesehen, sobald gewisse Wertgrenzen überschritten werden.
Ganz egal, ob dies nun eine Stahluhr oder Edelmetalluhr ist.
Bei meiner Anfrage bezog ich mich konkret darauf, wie man Schmuck (in diesem Fall Uhren) versichern kann, ohne im Schadensfall ggf. wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden zu können. Fahrlässigkeit i.S.v. Uhren waren nicht im Safe usw.
Dabei wird unterschieden: Entweder man versichert ganz konkret einzelne Schmuckstücke, oder aber, man deckt diese mit der Hausratsversicherung pauschal über Deckungsbeiträge ab.
Eine Abdeckung über die Hausratsversicherung geht relativ einfach.
Schmuck/Uhren sind nur mit einem gewissen prozentualen Anteil der Versicherungssummer mitversichert, über den sog. Wertsachenanteil.
Bei oben genannter Versicherung beträgt dieser bei einer Hausratsversicherung 40%.
Will ich also meine Uhren/Schmuck zu 100% absichern gelingt dies über eine Anhebung der Versicherungssummer im Schadensfall.
Habe ich also zu Hause eine Uhr für 10k, ist diese bei einer Versicherungssumme von 10k mit bei einem Wertsachenanteil von 40% mit 4k versichert.
Will ich also, dass die Uhr zu 100% versichert ist, muss die Gesamtversicherungssumme entsprechend raufgesetzt werden.
Lege ich diese auf 25k, statt 10k, bekommt man im Schadensfall 10k für die Uhr reguliert (max. 40% von 25k).
Ist das Uhren/Schmuckportfolio entsprechend größer, muss die Versicherungssumme entsprechend raufgesetzt werden.
Je höher die Versicherungssummer, umso höher sind natürlich auch die Versicherungskosten p.a.
Der Anstieg der Kosten bei einer höheren Versicherungssumme fällt im Verhältnis allerdings moderat aus - in Abhängikeit des zu versichernden Objekts (Lage, Art usw.).
Der Vorteil bei dieser Variante: Der Schmuck/Uhren sind versichert, ganz egal ob im Schadensfall im Tresor aufbewahrt oder auf dem Esstisch liegend.