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Mag sein, dass sowas nicht oft passiert, trotzdem hier mal für alle Klugschnacker zum Thema Zollkontrolle:
http://www.r-l-x.de/forum/showthread...ann-doch-nicht
Falls der Beleg im Thread nicht mehr angezeigt wird:
Zitat:
Und das allerschönste ist: Das ist nur der vor Ort zu entrichtende Betrag gewesen.
Eine Geldstrafe in doppelter Höhe erfolgt als Ersttäter auch noch hinterher!
Anhang 54238
Ansonsten ist hier ist doch alles gesagt:
Zitat:
Zitat von
TheLupus
... Kaufvertrag oder Überweisungsnachweis (am besten mit SN), welche beide auf einen Kauf innerhalb der EU hinweisen, reichen als Beweis, dass DU die Uhr innerhalb der EU gekauft hast. Die Steuerlast lastet auf dem, der die Uhr eingeführt hat....