Ganz einfach, gemäß EU Zollrecht darf eine Rechnung an Vorsteuerabzugsberechtigte innerhalb der EU netto gestellt werden.
Aaaber, wenn sich später herausstellt, das die Ware nicht im Bestimmungsland angekommen und offiziell eingeführt
wurde wird sich das Finanzamt beim Rechnungssteller schadlos halten. Und das ist tatsächlich so.
Also unter Umständen teuer.
Gruß
Klaus