Deshalb habe ich ja auch geschrieben, ich mag mich täuschen. Es gibt durchaus sehr viele (vermutlich sogar die meisten) Leasingrückgaben die absolut fair und neutral ablaufen. Meine persönliche Erfahrung war (leider) anders. Da wurden Mängel "an den Haaren herbei gezogen", die keine waren. Glücklicherweise hatte ich ein aussagekräftiges Gutachten vorher erstellen lassen und hatte insofern eine gute Verhandlungsbasis. Den Klageweg brauchte ich nicht zu gehen, ich habe mich mit dem Händler (nicht mit dem Leasinggeber) geeinigt und das hat dann für beide Seiten gepasst. (Er hat einfach an mich ohne wirkliche Marge meinen Leasingrückläufer verkauft, also zum Restwert inkl. der vermeintlichen Schäden, und gut wars.)
Und diesbezüglich gibt es in der Tat diverse "Streitfälle", die letztendlich vor Gericht enden und nicht ganz selten zu Gunsten des ehemaligen Leasingnehmers! Warum wohl?! Bestimmt nicht, weil das Gutachten nicht anfechtbar gewesen wäre, oder?!
BMW ist hier aber mit sicherheit der "besserer" Partner, als ein Drittanbieter als Leasinggeber. Aber eine gewisse Vorsorge kann diesbezüglich nicht schaden. Wenns nachher alles ohne Probleme abläuft ist es doch wunderbar.
Gruß
Dirk