Barzahlung bei Abholung.Fahr einfach hin und überzeug dich persönlich :gut: kannst ja dann beim Bezahlen direkt das Honorar für Andreas abziehen :D
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So nach reiflicher Überlegung habe ich nun die Angelegenheit vertrauensvoll jemanden in die Hände gegeben der sich damit bestens auskennt :dr:
Ehrlich gesagt nervt es mich schon immens :motz:, dass der bzw. diejenige mein Foto gleich auch noch als Galeriebild eingestellt hat. Für mich ein klares Zeichen, dass durch mein Foto der Artikel hervorgehoben werden soll um eventuell ein höheres Gebot zu bekommen. Also schon gut überlegt.
20-30 Euro
http://www.wbs-law.de/internetrecht/...uf-ebay-46586/
Go for it :gut:
Immerhin eine gute Flasche Gin :dr:;)
Nee jetzt mal im ernst, es geht mir nicht um einen Schadensersatzanspruch sondern einfach nur um das Prinzip. Ich sehe es genau wie Jörg, der Verkäufer kann nicht mit einer Abbildung einen Artikel bewerben der nicht dem Original entspricht.
Nein das geht natürlich nicht, wo kämen wir denn da hin :D Sodom und Gomera :op: