jo, deswegen ja auch die Neuplanung Glashütte.
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jo, deswegen ja auch die Neuplanung Glashütte.
Haushaltsnahe Dienstleistungen kannst in deiner Steuererklärung angeben. Z.b. Umzugskosten, Handwerkskosten.
Wichtig: Geld immer überweisen und Kontoauszug mitschicken. Barbezahlung wird am Finanzamt nicht akzeptiert.
Ansonsten ist so eine ETW schon schön, aber auch Verantwortung. Habs letztes Jahr im Februar gemacht. Bisher bereue ich es nicht :dr:
Ja, Kulturgüter sollen erhalten werden und die höheren Sanierungskosten sollen so einen Anreiz erfahren.
Wieso pauschal 90%?
Das stimmt so nicht. Nur die Aufwendungen, die die Behörde bestätigt! 90% sagen nur unseriöse Bausparkassenverkäufer mit Immobilien in Dresden etc. Habe ich noch nie gesehen. Normalerweise redet man realistisch von gut 40% (eher weniger) es kommt auch immer darauf an, was an dem Gebäude unter Denkmalschutz steht!
Also bitte nicht immer alles glauben, da wird sehr viel Müll erzählt.
Im Zweifel gilt immer : eine Beratung kostet ein Honorar, keine Beratung ggf. das Vermögen!
korrekt! Das zuständige Finanzamt entscheidet mit wie hoch anzurechnende Abschreibungen sind.
Beispiel: ETW: 100.000.- abzüglich Grund und Boden ca. 18-25%, abzüglich Bestand welcher nicht saniert wird ca.25-30%.
Nun bleibt eine Restsumme / Sanierungsanteil über, welche gefördert werden könnte.
Wenn ich aber eine denkmalgeschützte Immo kaufe die bereits fertig ist, dann belaufen sich die Abschreibungen auf fast null.
Also um hohe Abschreibungen zu genießen muss ich dann wenn zu Anfang, vor der Sanierung kaufen. Klar die Bauträger tricksen und schieben die Fertigstellung auf dem Papier nach hinten, trotzdem immer genau beraten lassen.
nein!
Das Finanzamt hat hier rein gar nichts zu entscheiden!
Das macht die Denkmalbehörde ausschließlich. Diese erstellt dann einen Bescheid (Grundlagenbescheid) welche Arbeiten bzw. Rechnungen in die Förderung fallen. Dieser Bescheid leitet man dann an das Finanzamt weiter. Das Finanzamt ist aufgrund dieses sog. Grundlagenbescheides der Denkmalbehörde an deren Feststellungen gebunden und (ändert auch für die Vergangenheit!) erlässt dementsprechend einen Steuerbescheid mit diesen Feststellungen.
Ja, die Sache mit der Kaufkraft..
Ich finde, dass es gerade in Düsseldorf die Preise für die Ladenmieten viel zu hoch. Da können nun nur noch die grossen Ketten überleben. Das sieht man auch daran, dass dort Blockhouse im letzten Jahr zu machen musste, weil die Miete um 400% erhöht wurde. Mittlerweile ist ja Hilfiger dort eingezogen.Somit gibt es im Umkreis von 500m mind. 3 Läden (P&C, Ansons), bei denen es fast die komplette Hilfiger Kollektion gibt. :rolleyes:
Ja das ist echt krank teilweise insb in der City.
Ihr habt vollkommen Recht, aber so funktioniert die Marktwirtschaft. In Südeuropa und England wird sogar Key Money ( oft im Mio.-Bereich ) gezahlt, wenn ein Konzern unbedingt in eine bestimmte Lage will.....
Zum Glück gibt es aktuell einen Trend bei Einkaufszentren, auf einen ausgewogenen Mix von lokalen Anbietern und den Textilkonzernen zu achten. Außerdem wird auf eine gute Gastronomie geachtet, die zwar aufgrund knapperer Margen geringe Mieten zahlen, aber für Aufenthaltsqualität sorgen. Das konnte man gut im Foodcorner im Sevens auf der Kö beobachten, der nun immer hochfrequentiert ist und Klasse läuft.
Hab bis dato ca. 30 Sanierungen von Objekten, die entweder gänzlich unter Denkmalschutz standen oder im städtebaulichen Sanierungsgebiet lagen, steuerlich betreut. Die Fälle, die ich nur steuerlich deklariert habe, lass ich mal ganz weg. Mein selbstgenutztes Wohneigentum steht auch unter Denkmalschutz. Bis dato wurden immer 100% der Sanierungskosten als notwendig bescheinigt. Wurden auch nirgends "goldene Wasserhähne" verbaut. Wobei das Bescheinigungsverfahren bei der Denkmalschutzbehörde schon etwas anstrengeder ist als das bei dem jeweils zuständigen Sanierungsträger im Rahmen der städtbaulichen Sanierung. Dies ist meist die Stadt oder Kommune selbst und die wollen, dass es vor der eigenen Haustüre - sprich im Ortskern ordentlich aussieht. Oft ist man überrascht wo überall städtebauliches Sanierungsgebiet ist. Hatte schon Mandanten, die sich ein Objekt zugelegt hatten ohne zu wissen, dass dieses in einem entsprechenden Gebiet liegt. Umso größer war die Freude, wenn ich sie auf die Tatsache und die steuerlichen Folgen hinweisen konnte.
Anders ist Kiste gelagert, wenn vom Bauträger erworben wird. Da wird häufig im Vorfeld mit 90 % Sanierungsanteil geworben und wenn fertig geprüft und bescheinigt ist, stellt sich heraus, dass der Sanierungsanteil doch nur 60% und die Altsubstanz 40% ist. Ist oft auch uninteressant, da der Steuervorteil schon im Kaufpreis mit eingebaut wurde.
Aber Sanierung vor Ort in Eigenregie im Rahmen von Denkmalschutz oder städtebaulichem Sanierungsgebiet halte ich persönlich für eine der letzten sinnvollen Steuersparmodelle :dr:
PS:
Hab ich vergessen: René, nix 90 % pauschal ! Die 90 % rühren aus den 9% p.A. über einen Zeitraum von 10 Jahren. Bemessungsgrundlage sind die notwendigen Sanierungskosten.
Bist Du Angestellter? Vielleicht würde es sich dann lohnen bei der Finanzierung einen Teil über einen Riesterbausparer (Zulagen/Steuerersparnis) laufen zu lassen. Lass Dir da mal von einem Profy ein Finanzierungskonzept erstellen und Deinen Steuerberater drübergucken.