Ne, aber nachgeschaut, gibt´s schon ab 1025€. Den wo ich will gibt´s leider nur für 3280.
Wie war das mit dem Seat nochmal?
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Unsinn nein, völliger Unsinn ganz sicher nicht!
Least man gewerblich so kann und wird man die Raten in der Gewinn- und Verlustrechnung steuerlich geltend machen. Und als VK weisst Du sicher ganz genau, dass und wie man den Restwert "tunen" kann, indem man ihn nämlich schlicht und ergreifen nach unten korrigiert, was eine ebtsprechende Erhöhung der Raten nach sich zieht. Leasing ist für den Leasing nehmer bilanzneutral, bilanziert wird es beim Leasinggeber. Kauft man als Leasingnehmer dann zum "künstlich heruntergesetzten" Restwert am Ende der Laufzeit dann kann dies als versteckte Finanzierung vom Finanzamt angesehen werden bei welcher man sich steuerliche Vorteile (Leasingrate in G+V-Rechnung) verschafft hat und eben das Leasinggut zu einem niedrigen Wert in die eigene Bilanz übernimmt, obwohl eine längere Abschreibung zu Grunde liegen sollte. Darum ist ein Verkauf zum Marktwert wohl ok, zum Restwert jedoch nicht!
In den Leasingbedingungen steht, dass ein Kauf des Leasinggutes grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Was der Handel macht und was der Kunde macht steht auf einem anderen Blatt.
Ich zitiere aus Wikipedia:
"Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines Leasingvertrages sein, der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird. Eine vereinbarte Kaufoption des Leasingnehmers darf nicht günstig sein, also beispielsweise unter dem Buchwert des Objektes bei Vertragsende liegen, da der Gesetzgeber in diesem Fall unterstellt, dass das Ausüben der Kaufoption bereits bei Abschluss des Vertrages feststeht und die Eigentumsübertragung das eigentliche Ziel ist. Wenn das Vertragsobjekt durch eine Vertragsdauer nahe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer praktisch verzehrt ist, ordnen die Finanzbehörden das wirtschaftliche Eigentum dem Vertragsnehmer zu. Bei einem Vollamortisationsvertrag über eine kurze Laufzeit gehen die Finanzbehörden davon aus, dass das wirtschaftlich unvernünftig ist und unterstellen verdeckte Nebenabreden zur Eigentumsübertragung."
Ich unterstelle Dir nicht, dass Du es tust, nur, dass Du weisst, das das so geht. Wird ja schliesslich in vielen Darlehensverträgen mit Restwert gemacht, da der Darlehensnehmer mehr abtragen kann und man somit den RW korrigiert und die Rate steigt. Hier ist das ja auch in Ordnung.
Anstatt Dich aufzuregen solltest Du lieber Stellung zu meinen Ausführungen nehmen denn du unterstelltest mir, dass ich Zitat "völligen Unsinn" hier schreibe.
In meinen Ausgangszitat richtete ich meine Aussage auf die Info, dass der RW ja sehr niedrig sei und man kaufen könne und mit Gewinn "weiterschieben". Da Leasing den Erwerb am Ende grundsätzlich ausschliesst (egal ob privat oder gewerblich) wollte ich hier korrigieren...Auf nichts anderes bezog ich mich...
Der Restwert ist nicht fast null, er ist aber sehr vorsichtig kalkuliert. Ich bin der Meinung, dass der Händler so vorsichtig kalkuliert hat, dass er den Mini auf jeden Fall ohne Verlust, vermutlich mit Gewinn, wieder verkaufen kann. Falls er nach Leasing Ende zurückkommt. Ist ja nicht schlimm und nicht verwerflich.
Bietet aber auch für den Leasingnehmer die Möglichkeit sehr günstig an ein Auto zu kommen, falls erwünscht.
Bitte nicht streiten, das ist eine Bekannte von mir, nicht von cardealer.
Für jemanden, der ein "Du schreibst völligen Unsinn" nicht unkommentiert lässt, zumal es schlichtweg kein Unsinn ist...;) Ich denke aber, dass Du das ganz genau weisst.
@skask: ICH streite mich nicht, ich habe lediglich geschrieben, wie die Lage im Bereich Leasing und den entsprechenden Erlässen aussieht. Ich lasse mir nicht vorwefrfen, "völligen Unsinn" zu schreiben, auch und egal, ob und wenn es auf einem eventuellen Missverständnis basiert.
Wenn meine Meinung nicht erwünscht ist dann lasse ich dies zukünftig und beschränke mich auf sinnbefreite Kommentare, davon kann man ja nicht genug haben. Bisher dachte ich aber, dass sich jeder hier kostenfrei am Wissen der anderen bereichern darf...
Dennoch, ein >Leasing< schliesst den Kauf grundsätzlich aus. Steht in den Leasingbedingungen. Egal, ob korrekter Restwert oder "korrigierter Restwert". Nicht zu verwechseln mit einem Darlehensvertrag mit Restrate. Ist aber nicht schlimm, passiert Kunden ständig und oftmals wissen die nciht mal, was für eine Art von Vertrag sie unterschrieben haben. Das ist eigentlich das erstaunliche dabei...
Also ich bin mir sicher, dass die Bekannte den Mini am Vertragsende kaufen darf, wenn Sie möchte. Allerdings möchte ich mich jetzt nicht festlegen, obs tatsächlich ein Leasing oder sonst was ist. War auf jeden Fall die Mini Smile Aktion.
Dem TE ist vermutlich egal, wie es heißt, Hauptsache billig. Und da gehen bei der Firma Ungeheuer die Minis ab €111,- los.
Leute der arme Ben dreht gleich durch und das zu Recht. Lest doch mal richtig was er völlig korrekt schrieb !
Christoph, natürlich kann deine Bekannte ihren Leasingwagen nach Ende der Vertragszeit kaufen. Allerdings sollte Sie vorab prüfen, ob der Restwert passt, oder sie sich mit dem Kauf evtl. ein Eigentor schießt.
Was für ein Affentheater wegen einer 150 EUR Karre. :rolleyes:
Siehe Andienungs- und Drittkäuferbenennungsrecht
http://www.ald-leasefinanz.de/ald/ku...n/a-bis-f.html
Ich glaube kaum, wer für 150 brutto ein Auto leasen möchte interessiert sich für einen möglichst niedrigen Restwert oder einen Schubladenvertrag. Also zurück zum Thema und die "Hände schütteln".