Ganz ordentliche Zusammenfassung zum Thema hier:
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_01_04.html
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Danke Christoph und die anderen (Thomas etc...) erstmal. Es konsolidiert sich also auf "ignorieren".
so, Abschluss des Themas: Meine Frau, die Fremdfahrerin ;), hat sich gestern selbst angezeigt. Ihr ist das Spielchen zu blöd, wer Mist gebaut hat, soll auch den Kopf hinhalten sagt sie.
Bei Fahrverbot mutiert Sie unweigerlich zu Fremdgeherin, oder Busfahrerin? =)
Guter Abschluß, habe ich letztens mit meiner 'Raserin' auch so gemacht!
Abschließend noch eine Frage bitte. Wenn sich deine Frau nicht gemeldet hätte, wärst dann nicht du als Halter zur Kasse gebeten worden? So war es doch zumindest früher...
Für Verstöße im ruhenden Verkehr kann der Halter herangezogen werden, aber nicht dann, wenn sich die Räder am Fahrzeug drehen.
wie im Thread beschrieben, schlimmstenfalls droht eine Fahrtenbuchauflage ... und das kann lästig sein ... für meine Frau ;)
weiss ich doch Namensvetter, aber da nur sie die Kiste fährt ...
:dr:
:dr: