kann mir vorstellen das es noch ein riesen trara gibt, wo ist das richtige dazugehörige werk hin ? usw...
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kann mir vorstellen das es noch ein riesen trara gibt, wo ist das richtige dazugehörige werk hin ? usw...
Wenn das alle Autowerkstätten machen würden, die einen Wagen mit Austauschmotor reinkriegen :rofl: Da würden Lawinen von Schadensersatzprozessen losgetreten. Kann mal bitte einer der Anwälte hier was zu diesem Vorgehen sagen ?
Also ich war ja schon einige Male in Köln, da waren auch öfters mal Vögel, die ein Fake haben prüfen lassen. In diesen Fällen Habe ich noch nie erlebt, dass eine Uhr einbehalten wurde. Im Gegenteil wurde mit der Bemerkung "Fake" wieder zurück gegeben und nen schönen Tag gewünscht.
Was erlaube sich Rolex?
Mal ernsthaft, in anderen Branchen muss der Hersteller freie Werkstätten mit Reparaturleitfäden und Ersatzteilen versorgen und es wird sogar selbst mit „Fremdteilen“ außerhalb der Garantie „Kulanz“ gewährt.
Und Rolex? Die verweigern sogar eine Revi, wenn ein falsches, aber originales, Blatt verbaut wurde.
Gilt für Rolex kein EU-Recht?
Doch, aber Es dauert halt, bis dort eine Entscheidung getroffen wird
http://www.wiwo.de/unternehmen/hande...8616478-3.html
Danke Ingo, die sollen mal Gas geben.
Diese Arroganz vieler Uhrenhersteller ist ein großer Wehmutstropfen in diesem „Hobby“
Sage ich ja und tun sie auch nicht, so ein quatsch. Im Zweifel wird der Wecker einfach nicht angenommen (Punkt!). Alles Märchen
na da täuscht euch mal nicht.......
die Uhr ist über den Konzi zu Ro gekommen, somit bekommt das Ganze einen ganz anderen Geschmack - bitte ABG´s vom Konzi beachten :op:
die Uhr kann/wird tatschächlich einbehalten (aber doch nicht böswillig, sondern zum prüfen des Garantieanspruches - .....mmmmh sche**egal wie ihr das nennt, die Uhr verbleibt hier (Punkt!) ... nee quatsch, --> dort :grb:
mal ne´ Beispiel:
Uhr/Werk gehören wie beschrieben nicht zusammen
also muss geprüft wird:
1) wer gehört zu wem (Uhr X mit Werk Y sowie was/welche ist Uhr Y)
2) wann und an wen wurde jeweils Uhr X & Y ausgeliefert
3) sind die Uhren irgendwo schon mal in den Service genommen oder unter der REF was verkauft worden
4) Uhr X mit Y Werk wird gemacht, und das bestehende Werk "Y" wird in "legitimiert" eingetragen) somit ist es wieder fein
5) Uhr Y bekommt im ComSyst einen "Reiter" verpasst, falls die mal in Erscheinung tritt (dann weiss man, ach da war was...)
6) ...........
aber ich denke, schaut euch den weiteren Verlauf an (sofern der TS hier weiterschreibt)
achja, dass die Garantie seitens Ro erloschen ist, auf die Idee muss man auch noch kommen, wird wohl alles etwas kosten........
Die AGBs ändern nichts an der deutschen Rechtslage, sondern werden dadurch einfach ungültig. Nur, weil etwas gefälscht ist, verändert ist, nicht mehr das originale Werk hat oder sonst welche Merkmale aufweist, die dem ursprünglichen Hersteller der Ware nicht passen, hat ebendieser Hersteller keinerlei daraus entstehende Besitzansprüche. Behält der Hersteller die Ware trotzdem ein, begibt er sich auf rechtlich ganz ganz dünnes Eis. Rolex ist ja auch bereits in Verfahren in solchen Dingen unterlegen...
Wenn Du Wempe beauftragt und die Uhr dort abgegeben hast, sind die auch dein Vertragspartner geworden. Ich würde daher die Uhr von Wempe zurück verlangen.
Sollen die sich mit Rolex Köln auseinandersetzen. Wenn Uhr und Werk original sind, sehe ich absolut keine Rechtsgrundlage dafür, die Uhr einzubehalten.
Erneut eine sehr fragwürdige Aktion von Rolex !!
Keiner behält die Uhr ein. Alle Daten werden durch Genf geprüft - das dauert...
Der TS "bestraft" durch Entzug, weil er beim Grauen gekauft hat und weiter geht's
Mal nicht aus 'ner Mücken nen Elefanten machen. :)
Max, die ABG´s beinhalten bei einem Gewährleistungsanspruch die Übersendung an den Hersteller und somit einen verlängerten Zeitaufwand - da steht nicht drin wie lange genau.
Aber in Sachen Recht mal was zu schrieben: wenn Du mit einer Kuddelmuddeluhr die lt. Zertifizierung noch Herst.Garantie hat, aber so nicht ausgeliefert worden ist, wir reden hier vom Werk, und nichts anderes wie ZB Band etc... dann besteht die Gewährleistung nicht und es gibt Menschen die dann den Vorwurf des Betrugsversuches äussern - und dann wird besteht echt die Gefahr des Einzuges, aber nicht von Ro sondern wohl von Vadder Staat - und dann, ja dann frohes Fest und guten Rutsch......
Ich schätze aber, dass im o.g. Fall es sicherlich zu eine guten Einigung kommen wird ;)
Und das dauert...........
Zunächst werden mehrere Brieftauben zwischen Köln und Genf hin und her geschickt. Wenn der Sachverhalt den Genfern endlich klar ist, muss der arme, alte, bucklige Hans-Günter ins Zentralarchiv und sich dort durch Tonnen von Steinstafeln wühlen. Wenn er die Richtige endlich gefunden hat, wird diese auf die Alm gebracht, wo Schweitzer Bergmönche mittels Lupenmalerei die notwendigen Informationen auf Brieftaubenbriefpapier übertragen. Sollte die mit dem Rücktransport beauftragte Taube kein Habichtopfer werden, liegt Köln die gewünschte Info spätestens in 3-6 Monaten vor :gut:
Einfach in der Datenbank nachschauen und 10 sek. später alles schwarz auf weiss zu haben wäre zu einfach :D
So - gute Nachrichten :dr:
Uhr geht - unbearbeitet - retour zu W*** und dann weiter zu mir...
Dann werde ich jetzt mit dem Grauen über Wandlung sprechen - mal schauen ob es so problemlos klappt wie von ihm zugesagt...
To be continued...
Klingt doch gut. :dr:
Ich finde gut, dass Rolex alles genau prüft. Stellt euch vor ihr bekommt eine Uhr geklaut. Diese Uhr wird zerlegt und einzeln weiterverkauft. Das Werk landet dann in einer anderen Uhr. Diese kommt dann zu Rolex Köln. Dann könnte Rolex Köln sagen hier haben wir ein Werk zu einer Uhr die als gestohlen gemeldet ist. Somit ergeben sich vielleicht Anhaltspunkte die zum Tathergang was beitragen. Ein bisschen Wartezeit für diesen Service sehe ich für mich als unproblematisch.