Das geht im geschilderten Fall deutlich über die üblichen Abschläge hinaus und wäre dann eine Übersicherung, was rechtlich bedenklich ist.
Freiwillig anbieten würde ich das der Bank nicht.
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Eine Finanzierung läuft ja grob und einfach ausgedrückt so ab:
Es wird ein Beleihungswert für das Objekt ermittelt (Der Wert, den die Bank meint bei einem schnellen Verkauf zu bekommen, meist maximal der Kaufpreis)
Dann wird ermittelt wie hoch die prozentuale Beleihung ist (also in Deinem Fall wären das 100%, wenn Du die Kaufnebenkosten trägst)
Ist diese z.B. unter bestimmten Grenzen (60, 70, 80, 90%), wird das Darlehen günstiger.
Wenn Du also Deine zweite Wohnung mit dazunimmst kann es sein, dass das Gesamtdarlehen günstiger wird. Die Berechnung ob sinnvoll erfolgt in der Art: Wieviel bleibt übrig, wenn man Beleihungswert*60/70/80/90% abzgl. Restschuld nimm.
Evtl. kannst Du auch den Rest der zweiten Wohnung refinanzieren, wenn die Zinsbindung ausgelaufen ist oder bald ausläuft...
Wer aktuell am günstigsten finanziert ist schwer zu sagen, ich kann Dir aber gerne mal ein unverbindliches Angebot erstellen lassen.
Wie gesagt, KP = 60% des Verkehrswerts, da wäre die Bank von einer Grundschuld mit 100% des Verkehrswert ausgehend, wie hier von Peter schon geschrieben mit 167% des Kaufpreises abgesichert.
Dazu noch ne Zusatzsicherheit? So niedrig können die Konditionen gar nicht sein...
Das ist ja eben das Problem, dass die Banken bei solchen "Billigverkäufen" meist den Kaufpreis als maximalen Beleihungswert nehmen nicht den eigentlichen Verkehrswert.
Damit ist man bei einer tatsächlichen Beleihung von 60% bei der Bank bei 100%.
Je nach Wert der zweiten Immobilie können die freien Grundschulden das dann senken.
Beim Verkauf einer Immobilie unter fremden Dritten gilt:
Kaufpreis spiegelt den Verkehrswert wieder !
:gut: