Sachverhalt so schildern -Aussage gegen Aussage - Verfahren wird eingestellt - kein öffentliches Interesse.
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Sachverhalt so schildern -Aussage gegen Aussage - Verfahren wird eingestellt - kein öffentliches Interesse.
Der Ladung der Polizei musst Du nicht folgen und solltest das auch nicht tun.
Geh zum RA, der beantragt Akteneinsicht und kann dann sehen, was genau Dir zur Last gelegt wird.
Entsprechend kann man dann reagieren.
Wird mit relativ großer Wahrscheinlichkeit eingestellt.
Ich hatte mal Ähnliches mit einem Herrn mit Migrationshintergrund. Der hat mich auf nem zweispurigen Zubringer geschnitten worauf ich mir erlaubt habe zu hupen, damit er mich nicht rammt.
Daraufhin hat er mich wegen Beleidigung angezeigt und mir diverse Stinkefinger, Vogelzeige und Ähnliches unterstellt. Wurde auch eingestellt. Ich meine sogar, dass ich noch mit der Polizei telefoniert habe, und der zuständige Beamte inhaltlich genau das oben Zitierte sagte.
Damals hatte ich "meinen Anwalt" noch nicht. ;)
Über die Einstellung entscheidet halt die StA und da sitzen nicht selten 25-jährige Mädels (Vater Verwaltungsrichter, Mutter Professorin für angewandte Kleintierpsychologie), deren Lebenserfahrung sich problemlos auf einem DIN A6 Blatt zusammenfassen lässt.
Da kommen dann schon mal - sagen wir - recht skurrile Anklagen raus.
Wie, erst beim Fachanwaltskurs? ;)
Also ich finde, dass Du sehr besonnen reagiert hast, Luke. Ich hätte da nicht so ruhig bleiben können. Bei mir wär's wohl so gelaufen, wie es Dirk geschrieben hat.
Die Russen sind halt die besseren Deutschen.
Hat schon jemand empfohlen dem Russen zur Besänftigung einen 911er zu schenken?! :dr:
Die stehen eher auf Cayenne...
Wer nicht?!?! :D
Hat noch jemand was Sinnvolles zum Thema beizutragen? Und auch Aufforderungen zur Selbstjustiz mögen bitte unterbleiben.
Nö, momentan nicht. Mich würde allerdings interessieren, wie die ganze Geschichte ausgeht. Wäre schön, wenn Du uns dann schreiben würdest, Luke. Viel Glück!
Das Teil wird ohne Wenn und Aber eingestellt. Egal ob mit dem Berufen darauf, einen solchen Vorfall nicht mitbekommen zu haben oder nach Akteneinsicht und Anwaltseinlassung, der Mandant könne sich an einen solchen Vorfall nicht erinnern.
Uih, da bist du aber bereit, dich sehr weit aus dem Fenster zu lehnen. Zugegeben, die Einstellungswahrscheinlichkeit ist hoch. "Ohne Wenn und Aber" gehört bei mir nach fast fünfzehn Jahren Anwaltsdasein nicht mehr zum aktiven Wortschatz. Wie war das noch mit den Pferden vor so mancher Apotheke...? ;)
Bei mir ist noch keiner wegen einer solchen "Sache" angeklagt oder verknackt worden. Die hiesigen Staatsanwälte haben alle keine Lust auf solchen Popelkram; sobald die Akte bei der StA ankommt, wird mit Formschreiben die Einstellung mangels öfftl. Interesses mitgeteilt.