Gerne :dr:
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Wichtig: Versicherungen, auch dass die Schäden aus ehrenamtlichen Tätigkeiten der ehrenamtlich Tätigen in deren Haftpflicht
mitversichert ist. Ansonsten kann es ungemütlich werden, wenn sich jemand verletzt o.ä.
Auch die Geräte und sonstiges Vereinseigentum wenn man bestimmte Werte hat gegen Dienstahl usw. versichern.
Wenn man mit der Versicherung/Vertreter redet kann man evtl. auch die Provisionen dem Verein zukommen lassen.
Ich kenne die Gründe/Zusammenhänge nicht, aber wenn ich in NRW einen
Trainerjob übernehme, muss ich immer Mitglied werden, um versichert zu sein.
Das gilt auch für meine Spieler. Kann das...?
Der Schaden ist über den Verein versichert. Dieser kann aber bei grober Fahrlässigkeit Regressansprüche gegen das Mitglied geltend machen. Die Vorstände brauchen eine Vermögensschadenhaftpflicht, da diese wie normale Geschäftsführer/Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften.
Auch von mir kurzer Input:
1.) Melde dich beim zuständigen Landessportverband (Rheinland-Pfalz?). Dort hat man sicher einige Informationen für dich und bietet ggf. auch Seminare bzw. Informationsveranstaltungen an - schließlich musst Du auch Gebühren an den Verband abführen (ist quasi die IHK der Sportvereine... ;))
2.) Es ist meines Wissens erst einmal gleichgültig, ob der Trainer Vereinsmitglied ist oder nicht, es ergeben sich daraus nur unterschiedliche Konsequenzen: Ein Trainer, der gleichzeitig Vereinsmitglied ist, ist über den Verein üblicherweise haftpflichtversichert. Darüber hinaus wird normalerweise der Übungsleiter als geringfügig Beschäftigter pauschal versteuert und die Sozialversicherungsbeiträge vom Verein abgeführt. Ein "angestellter", vereinsexterner Trainer muss seine Einnahmen selbst versteuern und auch eine entsprechende Versicherung vorweisen (es sei denn, der Verein übernimmt ihn in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis mit den gegebenen Folgen).
3.) Es ist hier zu unterscheiden zwischen einem qualifizierten ÜL, der also eine entsprechende, sportartspezifische Qualifikation vorweisen kann, und einem sogenannten Helfer, der keine dokumentierte Ausbildung des zuständigen Landessportverbandes besitzt. Das ist insofern relevant, da (zumindest in einigen Bundesländern wie Bayern) sich die Zuschüsse nach der Anzahl der qualifizierten Übungsleiter im Verein richten.
4.) Der Verein ist durchaus berechtigt, Rücklagen zu bilden, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Allerdings müssen diese Rücklagen normalerweise zweckgebunden sein und müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufgebraucht werden (ich glaube, 10 Jahre). Genauere (und auch rechtsverbindliche) Auskunft erteilt hier sicher das zuständige Finanzamt. Mein Heimatverein hat aufgrund eines eigenen Immobilienbesitzes (vereinseigene Sporthalle) Rücklagen i.H.v. knapp 2 Mio. € aufbauen können, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren (dazu bedarf es aber einer sehr guten, transparenten Dokumentation und Kommunikation). Auch ein guter Kontakt zum Kämmerer der zuständigen Gemeinde bietet sich an, ggf. werden Sportvereine auch von der Gemeinde entsprechend gefördert.
Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Erfolg und gutes Gelingen
Cool, danke :gut:
Triathlonverein?
Viel Spaß Tobias:D
- bin seit 30 Jahren bei einem Großverein mit Unterabteilung
Schwimmen/Tria und bei einem mehr oder weniger relativ jungen kleineren Verein dabei.
Sehr viel Arbeit, Rumzickerei und und und....
Triathleten sind gnadenlose Egoisten:bgdev: - vor allem wenn für die Langdistanz
trainiert wird.
Allein die Streitereien wer welche Trainingszeiten im Hallen-Freibad hat, wieviel
Bahnen - einfach herrlich!:)
Gruß
Robby
Merken wir das nicht auch schon hier? :D
Nö Jörg, alles sehr gesittet.:D
Bei uns im Hallenbad wurde schon mal körperliche Gewalt angewendet,
oberpfälzerisch rustikal halt.:kriese:
Gruß
Robby