Dazu hast du sicher auch ne Quelle.
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Ich erlaube mir eine kleine Korrektur: Die 7 % beziehen sich auf den sogenannten Tachoendwert. D.h. wenn der Tacho bis 200 km/h geht, dann DARF er über den ganzen Tachobereich um 14 km/h vorgehen, z.B. bei echten 50 km/h darf er bis zu 64 km/h anzeigen und z.B. bei echten 100 km/h darf er bis zu 114 km/h anzeigen. Nachgehen darf ein Tacho übrigens gar nicht.
Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV ist bei wiederholten Geschwindigkeitsübertretungen der Regelfall für die Anordnung eines Fahrverbotes wegen beharrlicher Pflichtverletzung vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene zwei Geschwindigkeitsübertretungen von jeweils zumindest 26 km/h binnen eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Festsetzung einer Geldbuße (z. B. im Rahmen eines Bußgeldbescheids) begangen hat.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Berechnung der vorgenannten Jahresfrist häufig zu Fehlern kommt.
Ausschlaggebend ist nicht der Zeitpunkt der ersten Geschwindigkeitsübertretung. Weder der Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides noch eine etwaige Anhörung bei der Anhaltung nach der Geschwindigkeitsübertretung sind hierfür relevant. Für die Berechnung ist ausschließlich der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung (z.B. des Bußgeldbescheids) über die erste Geschwindigkeitsübertretung ausschlaggebend.
Die Welt ist schon ungerecht, Paddy ;)
Mich haben sie im Januar auf der A 71 erwischt (zwischen Tunnel Rennsteig und Tunnel alte Burg) - 11 km/h drüber, Bild war bei der 20,- EUR-Rechnung gleich dabei.
Ich würde den Anhörungsbogen abwarten und dann erstmal schauen ob ´gefühlte´und ´gemessene´ Geschwindigkeit merklich auseinanderliegen.
Dann kannst Du immer noch entscheiden ob ein Anwalt nötig ist.
Und zur Moralkeule wurde ich sagen...ich würde es bezahlen und basta.
Grüsse Jan
Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.....
Das Fahrverbot bekam ich nur mit Anwalt, Nachweis, dass ich mein PKW unbedingt zur Ausführung meiner beruflichen Tätigkeit brauche,
in einen nicht unerheblichen Geldbetrag umgewandelt. Bei einem weiteren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder ähnlich schwerem Vergehen
habe ich ein richtiges Problem.
Gruß
Martin
Diesen Blitzer verflucht jeder, der dort schon mal durchgefahren ist.
11km Tunnelstrecke bei 80km/h mitten in der Nacht, weit und breit kein anderer zu sehen, können schon ganz schön hippelig machen.
Da bekommt man für den den Tritt aufs Gaspedal zwischen den Tunneln auch noch ein Photo :motz:.
Gruß
Martin
Wobei das alles eigentlich kein Thema ist: die Regeln sind bekannt. Ob sinnig oder nicht, egal. Jeder hat die Höhe der möglichen Strafe selbst in der Hand.
Dann hab ich bisher immer Glück gehabt, dass ich nicht ganz so schnell war. :D
Das Dumme ist ja, die ganze Raserei bringt so gar nix (hab ich das jetzt wirklich gesagt...?), außer einer vernachlässigbaren Zeitersparnis, Stress und erheblichem Mehrverbrauch (ich hab das wirklich gesagt... 8o).
Dem kann ich nur beipflichten.
Ich pendle seit gut zwölf Jahren täglich ca. 60 km einfach zur Arbeit, davon gut 50 km Autobahnanteil.
Für die Strecke brauch ich bei vernünftiger Fahrweise etwa 35, gemütlich maximal 40 Minuten.
Fahre ich "auf Teufel komm raus", schaffe ich es nur mit Mühe unter 30 Minuten.
Der Stress und die Verstöße gegen die StVo (und die damit verbundene Gefahr des erwischtwerdens) stehen in keinem Verhältnis zu der gewonnenen Zeit. Der höhere Verbrauch kommt auch noch dazu...
Mein täglicher Weg zur Arbeit beträgt 50 km mit 50% Landstraßen- und 50% BAB-Anteil. Je nach Fahrweise benötige ich zwischen 27 und 40 Minuten. Der Zeitgewinn hält sich in Grenzen, und so lasse auch ich es normal angehen.
Eher ist es die Unachtsamkeit, die einen in die Falle tappen lässt, als die Absicht zu rasen. Man konzentriert sich auf ein Telefonat und übersieht dadurch ein Verkehrsschild.
Da Polizei und Kommunen wesentlich häufiger kontrollieren, ist die Gefahr erwischt zu werden entsprechend größer. Früher wurde auf meiner "Hausstrecke" an 2 Stellen max. 1-2x pro Monat kontrolliert, heute an 6 Stellen mehrmals pro Woche. Da tappt man auf unbekannten Strecken entsprechend öfter in die sprichwörtliche Falle.