Würdest du etwas zahlen, von dem du nicht wirklich weist wie/ob es beschädigt ist ?
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Würdest du etwas zahlen, von dem du nicht wirklich weist wie/ob es beschädigt ist ?
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Das meine ich doch. Natürlich darf sich die Versicherung des Verursachers überzeugen bevor sie reguliert.
Klar.
Ich hatte im letzten Jahr auch zwei solche Fälle:
1. Habe mein Auto auf einem Hotelparkplatz auf einem Poller aufgesetzt. Mein Anwalt hat den Schaden bei der gegnerischen Haftpflicht geltend gemacht. Die haben drei Gutachten in Auftrag gegeben (Schaden an meinem Auto, Höhe meines Autos, Höhe des Pollers) und dann gezahlt.
2. Mir ist einer an der Ampel hinten drauf. Mein Rechtsanwalt hat einen Gutachter beauftragt und den Schaden an die gegnerische Versicherung gemeldet. Ist auch bezahlt worden.
Viel Glück!
soll er halt ein termin ausmachen wo er da ist :ka:
Will er ja nicht wirklich ;-)
ahhhhh, sooooooo ;)
naja, der juwelier weiss ja jetzt was er zu tuhn hat. :gut:
sieht so aus als wollte ich ein paar euros abgreifen :)
hab ich aber nicht nötig
es geht mir rein darum, den entstandenen Schaden reguliert zu bekommen...
Also ich kann den TS schon verstehen - Versicherungen: erst hört man lange nichts und dann muss von jetzt auf gleich alles ganz schnell gehen. Ohne Rechtsanwalt gar nicht machbar.
Ich finde es zwar etwas "naiv" (ist nicht böse gemeint) sich ohne "Grundversicherungen" überhaupt aus dem Haus zu trauen, wenn aber mal das Kind im Brunnen ist, stellt sich eben eine solche Frage wie diese. Weiß jetzt nicht, warum von einigen noch mehr Öl ins Feuer gegossen werden muss.
Denn lass dein Auto von der gegnerischen Versicherung begutachten und gut ist.
Jedoch nicht im Ausland,oder geht gerade nicht weil beim einkaufen,gerade im Urlaub .....
Du willst Geld haben,nicht die Versicherung.Du musst den Schaden nachweisen und zwar durch einen
von der gegnerischen Versicherung anerkannten Sachverständigen.Ansich ganz einfach.
Sonst kann jeder so kommen und dann wird das auch mit Anwalt nichts.
So denn der gegnerische Gutachter auch mal Zeit findet oder finden will...
Ich hatte mal eine Schadensregulierung, die sich sieben Monate hinzog (eindeutige Schuldfrage, Gegner zu 100% Verursacher).
Einer der Gründe war der gegnerische Gutachter, der einfach nicht zu den vereinbarten Terminen erschienen ist und immer wieder neue Ausreden erfand.
Vor der Reparatur wurden drei oder vier Termine für den Gutachter vereinbart, zu denen er nie erschien. Dann wurde mit Rücksprache meines Anwalts bei der gegnerischen Versicherung der Schaden repariert (da immer weiter Leihwagenkosten anfielen, da mein Wagen ja noch unrepariert herumstand).
Nach der Reparatur wurde dann nicht gezahlt, weil der Gutachter der gegnerischen Versicherung den Schaden angeblich nicht ansehen durfte und Versicherungsbetrug unterstellt wurde. Dann wurde der gegenerische Gutachter damit beauftragt, das Reparaturergebnis zu begutachten. Hierfür wurden wieder mehrere Termine genannt und - wer hätte es gedacht - versäumt. Ich weiß nicht mehr, wie oft mein Wagen in der Werkstatt auf den Gutachter gewartet hatte, während ich mit einem Leihwagen unterwegs war.
Ende der Geschichte: Nachdem der Gutachter nach Klageandrohung doch noch kam, wurde im Prinzip alles beglichen außer den Leihwagenkosten für die Begutachtungstermine. Da hätte ich dann wegen ein paar Hundert Euro klagen müssen. Irgendwann ist man mürbe.
Ich vermute hinter dieser Vorgehensweise die Taktik, dass der Anspruchsteller irgendwann genervt aufgeben soll.
Wenn man wider erwarten durchhält, wird es am Ende für die Versicherung dadurch zwar nur teurer, aber in der Summe muss sich das wohl trotzdem lohnen. Denn eines machen Versicherer nur sehr ungern: zahlen.
Verstehe ich das richtig, Du bist selbstständig und hast keine RV... :grb:
Schlecht beraten...
Zum Thema zurück, die Versicherer zieren sich immer eine Schaden sofort zu bezahlen, genau deshalb nehme ich für solche Sachen einen RA, der mich über die RV max. 300 € Selbstbeteiligung kostet, falls ich im Unrecht sein sollte.
Ich hatte vor drei Monaten einen Unfalll mit meinem Firmen PKW, Fahrzeug stand und es ist Jemand reingefahren, Schuld war eindeutig, trotzdem hat die gegnerische Versicherung erst nach drei Monaten gezahlt.
Mein RA hatteveinen erheblichen Schriftverkehr geführt.
Wenn die Schuldfrage also eindeutig ist, müsst Du wohl in Vorkasse gehen oder auf Deinen Schaden sitzen bleiben.
Zitat:
ich muss ca. 5500€ in Vorleistung gehen, bin Selbständig, das Kapital fehlt mir...
:ka:Zitat:
Das Geld ist nicht das Problem, ich finds nur richtig dreist von denen.
Eine solche Situation kenne ich nur zu gut. Unfall mit meinem PKW gegen einen Bus. Eindeutige Schuld (vor Ort schriftlich von der Polizei festgehalten)
beim Busfahrer. Versicherung zahlt nicht. Gleiches Spiel - Anwalt etc. also Kosten. Habe dann auf Raten meines Anwaltes einen Kredit aufgenommen
um brav alle Kosten davon zu zahlen. Am Ende wurden aus 2.500 Euro Schadenssumme dann mehr als das Doppelte für die Versicherung.
Aber anscheinend lassen es genügend andere Unschuldige mit sich machen und die Versicherungen verdienen noch dran.
Gruß
Thomas
schön wie hier wieder äpfel mit birnen verglichen werden ....
schaden für fast 5K zur regulierung angemeldet
versicherung verweigert zahlung da noch keine begutachtung des schadens statt fand (warum auch immer)
wo ist da das problem ?
ihr erwartet doch "so" nicht ernsthaft eine regulierung.vor allem nicht wenn ähnliche vorschäden bekannt sind ...
So wie sich das liest, hat der TE den falschen Anwalt und den falschen Versicherungsvertreter. Musste bei meinem Anwalt noch nie in Vorleistung treten, selbst bei meinem ersten Besuch und Fall, bei dem nicht klar war ob die RS zahlt.
Weiterhin würde ich nur unter Protest und nach schriftlichem Vermerk einen Kunden ohne Verkehrs-RS (mit 150SB ca. 50 Eur/Jahr) aus meinem Büro gehen lassen...
Prinzipiell bist Du wenn ich mich nicht irre gesetzlich dazu verpflichtet, den Schaden begutachten zu lassen. Was meinst Du was es da manchmal für Stories gibt, wo nach nem Parkrempler plötzlich die ganze Karre rundherum beschädigt ist...