Danke Ralph :dr:
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Danke Ralph :dr:
Bitte Nico! =)
Hallo w650,
hier hat sich ein kleiner, aber steuerlich entscheidender Denkfehler eingeschlichen: Es gibt eine Beweislastumkehr! Nicht der Zoll muss dir beweisen, dass du die Uhr (oder irgend etwas anderes von Wert) eingeschmuggelt hat, sondern du dem Zoll, dass es sich um eine Ware aus dem freien Verkehr der EU handelt. Kaufst du also eine gebrauchte Krone hier auf einer Messe (der Ländercode interessiert niemanden) ohne Rechnung mal eben so, fliegst ins Drittland und kommst wieder zurück mit der Uhr an deinem Arm oder im Koffer, das ist gleich, kann es dir passieren, dass der Zoll dich, wenn du den grünen Ausgang nimmst ("Nichts anzumelden"), eine versuchte Steuerhinterziehung begehst. Das ist kein Witz, sondern ein Straftatbestand.Zitat:
Wenn du die Uhr schon hast und auch länger trägst wird sie doch auch deutliche Tragespuren haben. Ohne Box und Papieren im Koffer und Uhr am Arm wer soll dir dann nachweisen das du sie nicht schon bei der Abreise in Deutschland hattest?
Die Uhr wird geschätzt, wenn keine Rechnung vorhanden ist, und der Abgabenbetrag festgesetzt (Einfuhrabgabenbescheid). Die Uhr kann auch als Sicherheit beim Zoll bleiben, bis der Abgabenbetrag entrichtet wurde, dann bist du das gute Stück erst einmal los. :pale: Gibst du sie nicht freiwillig her, wird sie beschlagnahmt.
Gelingt der Nachweis nicht, wird dich ein Sachbearbeiter zu einer angemessenen Geldauflage (Geldstrafe) verdonnern, die oft im Bereich des Höhe der Abgaben anzusiedeln ist - du würdest also zuerst steuerlich und dann strafrechtlich zur Kasse gebeten. Vorbestraft wärst du deswegen noch nicht, weil die Tagessätze, die zur Ermittlung deiner Geldauflage, nicht in Bereiche kommen, wo das relevant würde. Glück gehabt! :bgdev:
Was tun? Vor dem Ausflug aus der EU beim Zoll ein INF 3 anfordern, mit dem die "Nämlichkeit" deiner Uhr durch Seriennummer / ein gutes Bild / Handelsrechung usw. fest gehalten wird, so dass du bei der Wiedereinfuhr später mit dieser Unterlage beweisen kannst, dass es sich um eine Uhr aus dem freien Verkehr handelt. Die Uhr hat dann Rückwarencharakter.
Vlt. etwas umständlich, aber bei einer teuren Uhr wäre mir 10 Minuten Papierarbeit mit dem Zoll der Mühe wert - alles andere fängt bei 3 Stellen an und muss bei 4 nicht aufhören.
Gruß,
Ralph
Wenn der Verkäufer im nicht EU-Ausland ursprünglich Deutsche Ware (LC100) nach D schickt, bedarf es einer D-Rechnung als Nachweis.
Quasi so, als würde man sein Eigentum per Post vorab nach Hause schicken.
Dass es dann Jemand anderes abholt ist ja klar.
Dafür sollte es optimaler Weise dann eine Art "Abholvollmacht" vom Absender geben, der den Abholer namentlich angibt.
Knifflig wirds nur, wenn vom Namen her Absender und Rechnungsempfänger nicht zusammenpassen.
Dann muss weitere Belegung her.
So hat es mir das Zollamt hier in FFM/Wächtersbacher Str. erklärt.
Heißt: der private Verkäufer könnte die Uhr steuer-und zollfrei z.b. zu seinen Eltern schicken und ich könnte sie dann dort abholen???
Wenn er sie in D gekauft hat und das auch richtig nachweisen kann,ja.
Er muss das nachweisen und zwar schon wenn sie beim Zoll hängt,nicht seine Eltern,dort wird die gar nicht erst angeliefert.
Boah...ist das kompliziert...heisst im Klartext: er schickt eine Rechnungskopie des Uhrenkaufs in Deutschland im voraus an den Zoll ( in Deutschland) und avisiert, dass er eben diese Uhr an seine Eltern schicken wird???
Habe ich's jetzt geschnallt...???
:grb::grb::grb:
Da gibt das beim Zoll Formulare für,welche allerdings schon bei der Ausreise ausgefüllt werden müssen.Sonst kann es Probleme bei der Einreise geben ....
Ruf doch einfach mal bei der nächsten Zollstation in deiner Nähe an.
Die sind gar nicht schlimm und geben sehr genau Auskunft wie,was ....
Nichts für Ungut, aber der wievielte Zollthread ist das eigentlich ? :rolleyes:
xxxxxxxxxx te
Und fast alle werden letztlich als verzweifelter Versuch gestartet, in irgendeiner Weise doch um die Zollabgabepflicht drum herum zu kommen, um es nicht zu drastisch auszudrücken.
Beste Grüße