+2 Ich muss auch gestehen, dass ich da bisher sehr zufrieden bin.
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User "Uwe Klabuhn" hat es richtig gemacht. Läuft bei uns genauso.
ich bin da ganz bei Elmar.
einen deutschen mobilfunktarif kann man übrigens auch im Ausland nutzen, so weit sind wir schon :hust:
so viel zum wichtigen Grund und Unzumutbarkeit
Ich bin auch Elmars Meinung, da ein Umzug kein unzumutbarer Grund nach BGB 314 ist, denn wie Tobias schon gesagt hat ist die Schweiz nicht Timbuktu und der Telekomtarif funktioniert auch in Zürich ;)
Ich habe das von 10 Jahren auch durchgemacht, nur mit dem Unterschied, dass mein Vertrag damals sowieso kurz vor Vertragsende war.
Sahen Gerichte wohl anders. Umzug ins Ausland und Nutzung des Tarifs dort verursacht für alle Beteiligten (sowohl Anrufer wie auch angerufenen) erhebliche Kosten, die nicht der normalen Nutzung in Deutschland entsprechen. Die Telekom hat zwischenzeitlich Umzug ins Ausland als Kündigungsgrund meines Wissens nach in die Geschäftsbedingungen aufgenommen.
Abgesehen davon ändert das auch alles nichts an der Tatsache, dass das Problem ist, dass sich die Telekom in der Kommunikation mit dem Websitenersteller saublöd angestellt hat. Es ist unumstritten, sogar von Seiten der Telekom, dass der Vertrag vollkommen rechtmäßig zu kündigen ist.
bei einem dsl-Anschluss hätte ich es ja noch verstanden.
der Kerl tut mir trotzdem nicht leid, einen wohnortswechsel nicht von alleine nachzuweisen halte ich schon für beschränkt, dann auch noch zu verlangen dass binnen 3 Wochen ein Vertrag sondergekündigt wird ebenfalls.
ich halte ja eigentlich recht viel von Verbraucherschutz, trotzdem müssen auch die unternehmen geschützt werden. wahrscheinlich hat der Herr noch ein subventioniertes iPhone ein paar Wochen vorher abgestaubt.
ich glaube ich lese jetzt mal die AGB :Prost:
9 Vertragslaufzeit/Kündigung
9.1 Vertragsverhältnisse für die eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart wurde sind für beide Vertragspartner schrift- lich mit einer Frist von 3 Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung er- folgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
9.2 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zubuch-Op- tionen) können zu den bei der zusätzlichen Leistung vereinbar- ten Bedingungen und Fristen gekündigt werden.
9.3 Mit der Kündigung des Mobilfunk-Vertrages enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zubuch-Op- tionen). Die Kündigung einer Zusätzlichen Leistung (Zubuch-Op- tion) lässt den zu Grunde liegenden Mobilfunk-Vertrag unbe- rührt.
9.4 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt un- berührt. Ein wichtiger Grund ist für die Telekom insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten er- heblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schaden- ersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestim- mungen.
Das ist alles, Urteile kann ich auf die schnelle am iPad auch nicht finden, dumm gelaufen würd ich sagen..
Das ließe sich doch besser regeln. ZB indem von Anfang an gesagt wird, dass der Restwert des Gerätes in einem solchen Fall bezahlt werden muss.
Hätte sie ihn schnell ziehen lassen, hätte er die Firma in bester Erinnerung behalten. Und wenn er nach Deutschland zurückkehrt, hätte er noch einige Jahrzehnte Telekom-Kunde sein können.
Selbst Schuld, warum ist er nicht einfach nach Deutschland zurückgekehrt ?
:D
Genau meine denke. Schaut euch Amazon an. Deren Kulanz und Professionaliät der letzten Jahre hat sie zum online Giganten gemacht. 1 Mio Verlust durch zu viel Kulanz stehen vermutlich 10 Mio mehr Umsatz durch begeisterte Kundschaft gegenüber....
Lest Ihr eigentlich auch mal bevor Ihr schreibt?
Der Mann hat so wie ich es verstanden habe seinen Festnetzanschluß mit DSL gekündigt. Er hat doch einen Router zurückgeschickt.
Auch bei der Telekom sitzen Menschen die wohl den ganzen Tag in irgendwelchen Foren verbringen :bgdev: :rofl:
jaja, der unaufmerksame Leser kommt nur bis zum Router, der aufmerksame bis zum mobilfunkvertrag. das mit dem Router verstehe ich aber auch nicht, eventuell hatte er eine UMTS-Stick mit Router (so eine Kombination gibt es zumindest bei Vodafone) - oder um zwei Verträge, dann scheint es aber nur um den handyvertrag zu gehen und beim internetanschluss hat 314 BGB gegriffen.
Es ist mir trotzdem schei-ßegal. Ich bin Telekomgroßaktionär. Und ich werde noch zukaufen.
DAS ist meine Rache an den anderen Menschen hier im Land.
Und irgendwann läuft der Hessel Amok, macht eine Einmannaufruhr und holt sich für den Gegenwert seines Aktienpakets...
...ein Sinus A 205! Das sollte locker drin sein.
Also in den gescannten Schreiben geht es um einen "Call & Surf Comfort IP"-Vertrag, das ist ganz klar was für Zuhause und kein Mobilfunkvertrag.
Wieso schreibt er denn in der ersten Mail was von einem Mobilfunkvertrag?
Vielleicht ist er selbst etwas sehr durch den Wind..
Ich würde sagen er hat zwei Verträge gekündigt.
Ein Vertrag, der Call&Surf Comfort würde wohl problemlos gekündigt, der Mobilfunkvertrag hingegen nicht.
Und da nutz man halt die neue Macht des Endverbrauchers.
Ich kann mich aber auch täuschen, aber das war bisher noch NIE der Fall. Also keine Hoffnung drauf,
ICH BIN UNFEHLBAR
:verneig::verneig::verneig: