Gegenüber einem Händler bist Du doch eh nicht Gewährleistungspflichtig, oder?
Zudem hast Du Dich per Vermerk im Kaufvertrag doppelt abgesichert. Dir kann keiner etwas wollen... Außer eine Zeugenvorladung ;)
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Gegenüber einem Händler bist Du doch eh nicht Gewährleistungspflichtig, oder?
Zudem hast Du Dich per Vermerk im Kaufvertrag doppelt abgesichert. Dir kann keiner etwas wollen... Außer eine Zeugenvorladung ;)
Gut gemacht!
Dem Käufer kann doch wohl auch nix passieren, der hat doch beim Händler auch ein Jahr Gewährleistung (anders, als wenn er privat gekauft hätte), oder?
Aber finde ich auch gut, Deinen "leisen" Hinweis! :top:
Ich selbst bin aus der Sache raus, da habe ich nicht die leisesten Zweifel. Auch der Betroffene hat gesagt, dass er von mir ja gar nichts will, außer ein paar Infos.
Es ist nur krass, wie der Händler das gemacht hat. Ich könnte meinen Allerwertesten darauf verwetten, dass er den Schaden jetzt schön an seine Rückversicherung weiterreicht. Denn die Garantie, die er geben muss, sichert er ja auch noch mal irgendwo ab. Da ich nicht vom Fach bin, weiß ich natürlich nicht, wie das genau abläuft in einem solchen Fall, aber er wird das mit Sicherheit einkalkuliert haben. Denn über den Schaden bestand beim Ankauf keinerlei Zweifel.
Für den Betroffenen war es nur blöd, dass der Schaden anfangs nur sporadisch Auftritt und bei seiner Probefahrt nichts aufgefallen ist. ist aber der typische Verlauf bei diesem Schaden. Tritt dann immer häufiger auf, bis zum Schluss gar nichts mehr geht.