Hallo Hans,
hab nochmal nachgeschaut:
Flurstück (Hausgrundstück)
Flurstück (Stellplatz)
1/12 Miteigentumsanteil (Gemeinschaftswegefläche)
1/12 Miteigentumsanteil (Verkehrsfläche) verbunden mit Sondereigentum an Tiefgaragenplatz Nr....
Druckbare Version
Sieht schon mal nach einem real geteilten Reihenhausgrundstück aus.
Müssten dann aber zwei unterschiedliche Grundbuchblätter sein. Eins für Haus und Stellplatz und eins für den bzw. die Miteigentumsanteile.
Dann ist das ja schon mal geklärt! Damit gehört Dir Deine Haustüre auch ganz sicher alleine ;)
Hi mal ein update:
nachdem die Gewährleistung bei meinen Nachbarn (ich hab noch 21 Monate) abläuft, haben einige einen Gutachter hinzugezogen, wurde u.a. festgestellt, dass es sich bei den Steckdosen, Lichtschalter nicht um Busch Jäger Qualität handelt, sonder um billige China Fakes.
Die Holzfassade der Häuser weißt Stockflecken auf, der vereidigte Gutachter hat festgestellt, das der Unterbau nicht hinterbelüftet wird, echt traurig, wozu gibt es Bauleiter??
Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht, in erster Instanz hat der Bauträger erst mal alles abgelehnt, wenn es sein muss, gehen wir vor Gericht.