Das überhaupt richten zu lassen, wenn es Dich stört, war aber die richtige Entscheidung. Ist zwar etwas lästig, jetzt auf die Uhr zu verzichten, aber danach kannst du sie mit ungetrübter Freude tragen und darauf kommt es an. :dr:
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Das überhaupt richten zu lassen, wenn es Dich stört, war aber die richtige Entscheidung. Ist zwar etwas lästig, jetzt auf die Uhr zu verzichten, aber danach kannst du sie mit ungetrübter Freude tragen und darauf kommt es an. :dr:
Na, heute schlecht aufgestanden :D
Oben hast Du's ja differenzierter geschrieben und so unwichtig scheint das Thema ja nicht zu sein, da es alle paar Wochen hier diskutiert wird ;)
Du hast natürlich Recht, daß der Käufer einen Anspruch gegen den Konzessionär hat, aber ...
... wie der diesen umsetzt bleibt ihm wohl in einem angemessenen (Zeit-) Rahmen selbst überlassen ... wenn er also eine entsprechende Vereinbarung mit Rolex hat, daß diese für ihn die Angelegenheit übernehmen, dann muß man das wohl akzeptieren ...
... und weiters kann natürlich der Konzessionär, wenn Du ihm zu nahe trittst und vor allem der Meinung bist, zwei Wochen wären zu lange und er solle das doch gefälligst selbst machen, dies gerne durchführen, Dich aber darauf hinweisen, daß damit aber ein Erlöschen des Garantieanspruchs gegen Rolex herbeigeführt wird, da dieser ja eben eine nach den Bedingungen von Rolex gewährte Leistung darstellt ...
Du hast natürlich Recht, Harald, und auch mein Wortlaut war unangemessen.
Dein letzter Punkt ist für mich entscheidend: Der Konzessionär sollte sagen "Das machen wir hier gerne für Sie, und wir machen das schneller als bei Rolex. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass hierdurch die Garantie erlöschen könnte und bieten Ihnen an, die Uhr zu Rolex zu schicken".
Aber wir sind alle nicht perfekt, und den richtigen Ton bei jedem Kunden zu treffen, ist schwierig.
So ist schade, dass der Eindruck entstehen könnte, der Konzessionär wollte einfach die Arbeit nicht machen.
Hallo,
ohne grosse Verwirrung schaffen zu wollen muss man in einem solchen fall zuerst einmal genau differenzieren um was für eine Art von Garantie es sich handelt. Garantie ist nicht gleich Garantie.
Im deutschen Recht unterscheiden wir zwischen einer "selbstständigen Garantie" einer "unselbstständigen Garantie" und einer "Garantieübernahme".
Bei einer selbständigen Garantie steht der Garantiegeber für einen Erfolg einer, der über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Dies geschieht durch einen Garantievertrag zwischen dem Garantiegeber und dem Garantienehmer. Ein solcher Vertrag müsste also zwischen dir und Rolex selber geschlossen worden sein. Da du deine Uhr über einen Händler erworben hast und nicht direkt bei Rolex fehlt zur Annahme einer selbstständigen Garantie schon der Vertragsschuss. Auch wird man aufgrund der weitreichenden Folgen für den Garantiegeber nicht ohne weiteres auf ein konkludentes Vertragsangebot zum Abschluss eines solchen Vertrages ausgehen können.
Meines erachtens ist dies somit auszuschliessen.
Bei einem unselbständigen Garantie werden hingegen "lediglich" die gesetzlich schon in §§434 ff BGB geregelten Gewährleistungsansprüche erweitern, indem zum Beispiel über die gesetzliche Frist von 2 Jahren nach §438 I Nr.3 BGB hinaus einen Anspruch auf einzelne oder alle Gewährleistungsrechte gewährt wird.
Eine solche unselbstständige Garantie wird durch rechtsgeschäftliche Einigung über die Erweiterung der Käuferrechte begründet und kann nach der vorherrschenden Meinung durch ein Angebot des Herstellers unter Verzicht der Annahmeerklärung nach §151 BGB durch das beifügen einer Garantiekarte, welches der Kunde konkludent (Beispielsweise durch Abheften oder Aufbewahren der Garantiekarte) annimmt geschaffen werden.
Ich habe leider noch keine Rolex gekauft und kann daher nicht aus eigener Erfahrung den Inhalt einer von Rolex mitgelieferten Garantiekarte werten. Sollte Diese lediglich auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweisen währe auch die Unselbstständige Garantie hier nicht gegeben. Sollte darin eine Erweiterte Haftung versprochen werden so gilt oben genanntes.
Eine Garantieübernahme nach §276 I BGB ist die am weitesten gefasste Form der Garantie. Sie begründet eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Garantiegebers für eine Pflichtverletzung. Die Abgabe einer selbstständigen oder unselbstständigen Garantie kann daher eine Garantieübernahme i.S.d §276 I 1 BGB enthalten, muss es aber nicht. Ob eine derart weitreichende Haftung von Rolex hier angenommen werden kann ist durch die Auslegung der Willenserklärungen zu beurteilen. Ohne die Garantiekarte zu kennen würde ich dies aber ausschliessen. Eine solch weitreichende Garantie kann nur unter besonderen Umständen angenommen werden.
Lediglich im Falle einer selbstständigen Garantie würde aber eine Vorgabe von Rolex gegebenenfalls zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte führen. Bei einer Garantieübernahme wird ohnehin verschuldensunabhängig gehaftet und eine unselbstständige Garantie erweitert lediglich die im Verbrauchsgüterkauf nicht disponiblen Rechte des Käufers.
Somit kann die Frage, ob Rolex mit den Uhren eine unselbstständige Garantie abgibt oder nicht dahinstehen. Da eine Nachbesserung des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben ist und eine Nachbesserung vom Verkäufer ohne Einbuße von Rechten möglich ist.
Aber:
Wir bewegen uns im Gewährleistungsrecht. Die allgemeinen Voraussetzungen eines Gewährleistungsanspruchs müssen daher vorliegen.
Von einem gültigen Kaufvertrag zwischen dir und dem Händler gehe ich aus. Das der Datumswechsel 9 Minuten vor Mitternacht ein Mangel ist kann ich nicht beurteilen. Einem vorangegangenen Post entnehme ich dies jedoch. Ob der Mangel schon vorgelegen hat als du die Uhr gekauft hast musst du als Verbraucher nicht nachweisen wenn du den Mangel innerhalb von 6 Monaten rügst - da gehe ich auch mal von aus.
Dann ist die Rechtsfolge das du dir aussuchen kannst ob du Nachbesserung willst oder Neulieferung. Letzteres wird allerdings - ohne es hier näher zu Begründen - ausgeschossen sein.
Da du dich für die Nachbesserung entschieden hast steht es dem Händler Frei die Uhr selber zu reparieren oder zu Rolex einzuschicken. Er würde in jedem Fall deinen Anspruch erfüllen. Durch ein einsenden zu Rolex würde er sich aber ersparen das er die Aufwendungen die er gleichermassen von Rolex zurückverlangen könnte vorlegen zu müssen.
Fazit:
Der Uhrmacher muss dir die Uhr nicht selber reparieren sondern kann sie einschicken. Du kannst sie aber bei Ihm reparieren lassen - wenn er dir das anbietet - ohne das du irgendwelche Einbußen deiner Rechte bezüglich der Uhr befürchten musst.
Alle Aussagen gehen davon aus das deutsches Recht anzuwenden ist und es sich bei dir um einen Verbraucher und bei deinem Händler um einen Unternehmer handelt.
8o
Wow, ein beeindruckendes Fachwissen - vielen Dank für die ausführlichen Informationen :gut:
Grüße aus dem Allgäu
Jürgen
So ein Aufwand wegen einer solchen Kleinigkeit.
In einem ähnlichen Fall bei der mir der Konzi einige Wochen Watezeit mitgeteilt hat, bin ich zu einen anderen Konzi der mir das Problem in wenigen Tagen gelöst hat. Die Uhr hatte noch Rolex Garantie, der Konzi hat es aber in eigener Werkstatt verrichtet.
Schätze, dass die Kosten an Rolex berechnet werden, ich musste zumindest nicht dafür zahlen. Frag doch mal einen anderen Konzi in Deiner Nähe, ist vieleicht die einfachste Lösung.
Hallo,
bisher mußte nur eine Krone zum "Arzt". Das nachjustieren erfordert ein öffnen der Uhr. Dies wurde von meinem offiziellen Rolex Konzessionär ohne irgendwelche Bemerkungen zwecks Garantieverlust anstandslos und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Jeder offizielle Händler muß bestimmte Kriterien in Bezug auf Werkstatt und Ausbildungsstand des Uhrmachers vorweisen.
Sollte eine Reparatur für meinen Händler nicht möglich sein (das Problem nicht herausgefunden weil zu komplex) sendet er die Uhr an Rolex. Solch einen Vorgang habe ich 1x mitbekommen und ist nur zu legitim. Ebenfalls finde ich es besser wenn der Händler die Uhr in so einem Fall lieber nach Kölle schickt als sie zu vermurksen.
@TS: (Das ist aber in deinem Fall nicht gegeben).
Nur warum brauche ich dann einen Händler wenn er die Uhr bei kleinen Arbeiten zu Rolex sendet; senden muß? Das ausbauen eines Werkes und das neue setzten von Zeigern darf für einen Uhrmacher kein Problem darstellen, sonst hat er seinen Beruf verfehlt und in einer Werkstatt von einem Rolex Konzessionär aber auch gar nichts verloren! Meiner Meinung nach!
Wenn Vorschriften bezgl. Werkstatt und Uhrmacher usw. gemacht werden sehe ich keinen Sinn Garantieverluste überhaupt anzusprechen; den nur Rolex darf die Uhr öffnen. Ja wozu brauche ich Vorschriften, Bestimmungen, Ausbildung, Werkstatt? Um das Band anzupassen? Batterien zu tauschen? Nur Uhren zu öffnen deren Garantie abgelaufen ist? Dann kann ich zu jedem freien Uhrmacher meiner Wahl und meines Vertrauens gehen.
Sollte Rolex hier so wenig Vertrauen in die eigenen Händlerwerkstätten und Uhrmacher haben???????????
Wenn der Uhrmacher meines Konzessionärs und meines Vertrauens die Uhr öffnet, erwarte ich, daß die Garantie nicht erlischt und daß der Fehler danach behoben ist. Wozu ist er denn sonst da und wofür qualifiziert der sich bei Rolex? Da könnte sich der Boss des Ladens eine Menge Geld für Weiterbildungen der Uhrmacher sparen, wenn sie nur die Uhren eintüten dürften.
Aber möglicherweise haben die Uhrmacher einiger Konzessionäre soviel Reparaturen in der Werkstatt, daß alle Garantiereangelegenheiten gnadenlos zu Rolex gesandt werden.
Der junge Uhrmacher meines Konzessionärs hatte mir die Zeiger meiner Rolex binnen einer dreiviertel Stunde neu gesetzt. Gewährleistung. Keine Allüren, kein Gemecker, einfach gut repariert.
Dass dabei etwas schief gehen kann, ist klar. Dann muß man eben gemeinsam über Lösungsmöglichkeiten nachdenken.
LG
Michael
Wie mache ich aus einem Problem das ansich gar keins ist ein riesiges ..... ;)
Aber so ist das scheinbar wenn es mal nicht gleich und sofort passiert/beseitigt .... :bgdev: