Und was kam dann bei raus?
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Und was kam dann bei raus?
Das die Miteigentümer jetzt etwas mehr als 1 Tag Zeit haben um sich zum Thema Gedanken zu machen !
Nach meinem Tip das evtl Geld fließen kann bekamen alle große Augen :D
So das die Grund Idee entstand die Zahlung die evtl ansteht in die Gemeinschaftskasse gezahlt wird.
Da heute Investitionen von ~ 25 K € beschlossen worden sind kann da zusätzliches Geld nicht schaden.
Ein Miteigentümer der Anwalt ist prüft den weiteren Ablauf.
Fein dann geht es ja in die richtige Richtung :)
Kannst ja gleich noch mal ne Antrag stellen den Verwalter zu wechseln ;)
Klares Jein. ;) Grundsätzlich ist die Änderung der Zweckbestimmung (Nutzungsänderung) zunächst nicht beschlussfähig. Es sei denn, es wurde eine wirksame Öffnungsklausel in der Teilungserklärung vereinbart. Ich kenne jedoch keinen Profi der schon einmal eine (rechtlich wirksame!) Öffnungsklausel gesehen hat. In der Regel ist der Ablauf wie von dir geschildert:
Würde ich so absolut nicht sagen. Ein Freund von mir hat das schon durchexerziert. Er wollte, dass alle Einheiten in einem Wohn- und Geschäftshaus zur Nutzung als Gewerbe und/oder Wohnen geändert werden. Hat zwar seine Zeit gedauert, wurde aber trotz dauerabwesender und im Ausland lebender Miteigentümer insofern durchgeführt, dass nach allstimmigem Beschluss alle 14 Eigentümer den Verwalter notariell beglaubigt bevollmächtigt haben. Der konnte dann nach Vorliegen der Vollmachten aller Eigentümer alleine alle notwendigen Änderungen veranlassen.
Ich muss meinen Beitrag auf der vorigen Seite im Übrigen korrigieren. Petra hat mit allstimmig natürlich Recht! Es müssen also alle Eigentümer anwesend oder wirksam vertreten sein. Während einstimmig nur die in der Versammlung anwesenden oder wirksam vertretenen Eigentümer betrifft, was wiederum nicht alle sein müssen.
Ansonsten, sauber, Marian. :D
Das halte ich für einen schlechten Witz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine kurze Frist zulässig ist.
Absolut. Jetzt wo die Karten auf dem Tisch liegen, würde ich Peter Rat folgen und Allianzen schmieden.
Sollte ein Beschluss gefasst werden, ist dieser wegen der nicht eingehaltenen Frist nicht nichtig, aber anfechtbar. Kann also innerhalb von vier Wochen gerichtlich angefochten werden.
@paddy
Gültige Öffnungsklauseln gibt es zum Glück schon. Man muss es halt richtig umsetzen.