Weil ich nicht weiß, ob die Sache schon verjährt ist. Immerhin ist der Beschluss aus 2008. Da muss ein guter Fachanwalt ran.
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Ein halbwegs mit der Thematik befasster Anwalt genügt.
Fachanwaltschaften werden z.T. erheblich überschätzt. Viele Anwälte sind absolute Spezialisten auf einem Gebiet ohne Fachanwaltsbezeichnugn und umgekehrt gibt es eine Menge Fachanwälte die im sog. Fachgebiet kaum Ahnung haben.
Die FA-Bezeichnung ist teilweise sehr einfach zu bekommen.
Sorry, war OT.
Hier gilt: Gibt es, oder drohen nennenswerte Schäden - auf zum RA.
Jürgen