Günstiger als das Gesetz es vorschreibt dürfen die Bedingungen für den Vertragspartner, der das Angebot erhält, immer ausfallen. Somit ist ausschlaggebend, von wem das Angebot ausgeht. Der gewerbliche VK darf die Gewährleistung nicht ausschließen, der Käufer schon. Dies sollte dann auch klar erkennbar sein.