Sehr schön......wenns in Bayern ned ein Listenhund wäre, hätte ich meine Frau (sie mag eigentlich keinen Dobermann) schon bearbeitet.
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Sehr schön......wenns in Bayern ned ein Listenhund wäre, hätte ich meine Frau (sie mag eigentlich keinen Dobermann) schon bearbeitet.
Sehr schön, dass er erst mal zu Hause bleiben kann
Tja, der im Tierschutzgesetz formulierte "vernünftige Grund" zum Töten eines Tieres wird in so einem Fall durch den Tierarzt definiert. In meinen Augen lag in diesem Fall kein vernünftiger Grund vor ...