Er wird nach ein paar Monaten von den korrekten Nachbarn verzeigt und von der Kantonspolizei aufgefordert, die Karre ordentlich anzumelden ...
http://www.stva.zh.ch/internet/siche.../FZimport.html
PS Die Schweiz ist NICHT in der EU!
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Er wird nach ein paar Monaten von den korrekten Nachbarn verzeigt und von der Kantonspolizei aufgefordert, die Karre ordentlich anzumelden ...
http://www.stva.zh.ch/internet/siche.../FZimport.html
PS Die Schweiz ist NICHT in der EU!
Auch bei einem ausserhalb D in der EU zugelassenen Fahrzeug, kann man in D als deutscher Fahrer Probleme bekommen, da eigentlich die deutsche KFZ-Steuer fällig wird. Ich hatte das auf der DoT 2011 auch dem Fahrer des itialienischen Alfa gesagt. Der war sich dessen auch gar nicht bewusst. :ka:
180 Tage Regelung oder?
[Semmelmodus ein]
Und trotzdem gibt es auch dort keine Glühlampen mehr ;(
[Semmelmodus aus]
Zum Thema: Von ausgewanderten Deutschen wird andersrum auch oft die Kfz-Steuer hinterzogen, z.B. in GR fahren viele noch nach Jahren mit dem D-Kennzeichen (und oft genug ohne Stempel).
Auch in Österreich ein aktuelles Thema, da viele die Autos in der Slowakei anmelden und dann hierzulande damit fahren, mit EU oder nicht EU hat das gar nichts zu tun.
http://portal.wko.at/wk/format_detai...503974&dstid=0
...ich glaube nicht, dass das was mit der 180-Tage-Regelung zu tun hat. Sachverhalt ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt (§1 Abs. 2):
http://www.gesetze-im-internet.de/kr...005090927.html
Die gleiche Geschichte ist während meines Studiums in Konstanz einer Kommilitonin passiert:
Beim Freund in der Schweiz gepennt, morgens mit seinem - nicht ganz billigen - Auto über die Grenze zur Uni gegurkt...
Hat damals, wenn ich mich recht erinnere, so um die 5000 DM gekostet. Dazu richtig richtig dicke Ärger.
Ich meine mich zu entsinnen, dass sie dann eine Buße bezahlt haben und die Einfuhrumsatzsteuer später wieder zurück bekommen haben.
...also wenn Fahrer und Auto aus unterschiedlichen EU-Ländern: Kfz-Steuer-Thema.
wenn einer von beiden aus Nicht-EU-Ausland: Kfz-Steuer-Thema UND Einfuhrumsatzsteuerthema.
Richtig? :grb:
So vereinfacht kann man das nicht sagen. Das kommt auf eine Kombination aus Zulassungsland des Wagens, Halter, Nationalität, Wohnland, Land des Vorfalls, Umstände des Vorfalls etc. an.
In dem Bereich gibt es noch einige lustige Kuriositäten abseits der Steuer bspw. dürfen in Italien bei massiven Verkehrsverstössen die Wägen beschlagnahmt werden aber nur solange es sich nicht um Leasing- oder Leihfahrzeuge handelt etc..
Ich würde grundsätzlich dazu raten niemals ohne anwesenden Rechtsanwalt (im Auto) mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht überhaupt Auto zu fahren (nicht mal mit dem eigenen Wagen im eigenen Land).
Bist Du ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt, auf der Suche nach Mandanten? :D
ich rekapituliere:
es geht um den tatbestand ein pkw (vorrangig) in land-A zu bewegen, welches aber in land-B angemeldet ist.
sprich, man braucht in land-B einen Wohnsitz ist aber meist (sesshaft) in land-A.
da sieht die gesetzgebeung von land-A wohl eine mißachtung seiner regelungen, da kfz-steuer & co in land-B entrichtet werden.
richtig?
Die gleiche Geschichte ist mir auch schon passiert - zum Glück als Beifahrer.
Der Fahrer hat mit der Hilfe eines guten Anwaltes seinen Kopf aus der Schlinge ziehen können.
Fahrten mit einem Schweizer Fahrzeug sind (oder waren zumindest damals) als Deutscher geschäftlich möglich.
Allerdings keine Privatfahrten...
Sorry wenn ich das sage aber irgendwie wird's immer wunderlicher.