+1 Wieder ein Name mehr für die Ignore-Liste. Manche Leute haben einfach kein Benehmen :ka:
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http://www.bmj.de/DE/Service/Statist...nen/_node.html
Happy reading ;)
Wer den ersten Beitrag genau gelesen hätte würde wissen, das es sich nicht um mich geht :op::op:
Da will ich meinem Freund einen Gefallen tun und dann sowas hier im Forum.
Bin wirklich enttäuscht.
Meinte noch zu ihm, das ich in einem Forum angemeldet bin, wo in fast allen Bereichen Fachwissen vorhanden ist und er bestimmt eine Antwort auf seine Frage bekommt.
Jetzt kann ich selber meine Frage beantworten.
Nein es besteht keine Strafverfolgungsabkommen zwischen Deutschland und Antigua Barbuda. Aber es besteht ein Abkommen, wo Deutschland Kontakdaten weiterleitet, falls eine Anzeige gegen diese Person läuft.
Irgendwie schlägt dieses Wetter vielen aufs Gemüt :ka:
Du hast es immer noch nicht geblickt, oder? Fast JEDER Hinweis hier war in irgendeiner Weise zielführend und Du nölst weiter rum...
Bitte erklär mir auch mal, wie man sich so eine Erwartungshaltung aneignen kann. Hilft sicherlich weiter, zwar ned im zwischenmenschlichen Bereich, aber ganz sicher für den Fall, daß man sich mal keine Freunde machen will.
So, jetzt mal ans Eingemachte:
Du meintest wohl "verklagen", nicht "anklagen" - das macht nur der Staatsanwalt. Natürlich können die Casino-Betreiber deinen Freund von Antigua aus auf Zahlung verklagen, nämlich ggf. vor seinem deutschen Wohnsitzgericht. Gerichtsstand bei Privatpersonen ist in erster Linie dessen Wohnsitz.
Ein Urteil eines deutschen Gerichts, so es ergehen sollte, können sie selbstverständlich auch in Deutschland gegen ihn vollstrecken lassen, dazu bedarf es keines bilateralen Abkommens zwischen D und Antigua.
Ob es ein solches Abkommen auf dem Gebiet des Strafprozessrechts gibts, ist insoweit völlig irrelevant.
So - genug gelesen ?????
.
Du vergreifst dich im Ton, Ticktack. Die korrekte Beantwortung einer Frage bedingt nicht nur fachlich profunden und präzis auf Beantwortung der Frage zugeschnittenen Content, sondern eben auch ein Mindestmaß an Höflichkeit, Freundlichkeit und Servilität. So bemängele ich etwa den fehlenden Dank deinerseits, daß du die Frage überhaupt beantworten durftest. Keine Begrüßung, keinen Abschiedsgruß. Auch die vielen Fragezeichen am Ende wirken provokant und stellen imho durchaus einen Affront dar. Insgesamt sehr flegelhafte Umgangsformen, die auch mit Sachkenntnis nicht zu entschuldigen sind. Besser dich mal, sonst seh ich schwarz für dich hier.
Ja Tobias, du hast recht...... wahrscheinlich noch so ein paar Posts von mir, und ich werde gesperrt. Naja, das Leben ist hart und kein Zuckerschlecken. Aber ich verspreche, ich gehe jetzt gleich mal in mich. :gut:
Aja, stimmt. Du "fragst für einen Freund", wie konnten wir das vergessen :wall:
Und wir haben auch vergessen, dass man mit der Anmeldung hier gleich das Anrecht auf Gratisleistungen in allen Lebenslagen kauft, naja, eher gratis bekommt :gut:
:rofl: :rofl: :rofl:
-fin-