Ok - hab Dich wieder von meiner Blacklist gestrichen. :D :dr:
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Sorry, aber ein bisschen fehlt mir das Verständnis... Der Vermieter bietet Dir an, auf seine Kosten ein einer Pension zu wohnen, aber du gehst lieber zu Deiner Freundin und hättest das Geld lieber in bar....
Was würdest du von einer Frau denken, die du zum Essen einlädst und sie dir sagt, dass sie lieber mit jemand Anderem geht aber du kannst ihr ja das Geld geben. Kostet Dich ja das gleiche....
Gruss
Oliver
Der Vergleich hinkt aber schwer. ;)
Und wie..... :D :rofl:
soooodala...ich nochmal, möchte einiges nicht ganz so stehenlassen.
Ich hab die Frage lediglich gestellt, weil ich letztes WE in den Urlaub gefahren bin, und nur wissen wollte, ob ich meinen Mietdauerauftrag normal weiterlaufen lassen sollte, oder wie man sich in so einem Fall normalerweise verhält. Mir gehts net darum mich zu bereichern oder sonstwas, auch bin ich nicht undankbar, aber die Baumaßnahmen haben für mich als Mieter keinerlei Nutzen, außer daß 2 meiner Zimmer um 5cm geschrumpft sind. Hört sich wenig an, aber bei ner Einbauküche kann das nervig werden. Es ging lediglich darum, Baumängel im Bereich Lärmschutz auszubessern, die den Wert der Wohnungen mindern. Mein Vermieter ist selbst Geschäftsmann und schenkt mir auch nix.
Weder ich, noch mein Vermieter haben damit gerechnet, daß meine Wohnung 2 Wochen lang unbewohnbar sein würde. Daß es erhebliche Einschränkungen geben könnte war uns klar, ich hab das in Kauf genommen weil ich mich für keinen Ungustl halte. Ich hab schließlich auch das Asyl bei meiner Holden vorgezogen, um nicht unnötig Kosten zu verursachen, außerdem ist mir das allemal lieber, als in irgendeiner Pension zu wohnen (vor allem, erklär das mal einer seiner Freundin "ich wohn lieber ne Woche in ner Pension anstatt bei Dir"). Nichtsdestotrotz hatte ich erhebliche Umständlichkeiten, allein mein Urlaubsgepäck zusammenzusuchen war ziemlich aufwendig, wenn die Zimmer von eines morgens auf abends plötzlich vollgestellt und mit Folien verklebt sind und man an die Schränke hinten plötzlich nicht mehr rankommt.
Genauso ist es relativ blöde aus dem Urlaub zu kommen und den mit Möbel rücken und putzen ausklingen zu lassen...
Wurscht.
Ich dacht mir nur es gibt in solchen Fällen Prozeduren, die einzuhalten sind, und die ich nicht kenne, da ich es nicht so 100%ig damit konform gehe, wie die Sache gelaufen ist. Außerdem finde ich es immer wieder faszinierend, über welches Wissen die Leute hier im Forum verfügen, daher fragte ich hier.
Ich werde dort morgen mal anklingeln und die Sache zur Sprache bringen.
Danke für die Tips bisher :-)
Große Aufruhr im Wald!
Es geht das Gerücht um, der Bär habe eine Todesliste. Alle fragen sich wer denn nun da drauf steht. Als erster nimmt der Hirsch allen Mut zusammen und geht zum Bären und fragt ihn:
“Sag mal Bär, steh ich auch auf deiner Liste?”
“Ja,” sagt der Bär “auch dein Name steht auf der Liste.”
Voller Angst dreht sich der Hirsch um und geht. Und wirklich, nach zwei Tagen wird der Hirsch tot aufgefunden.
Die Angst bei den Waldbewohnern steigt immer mehr und die Gerüchteküche um die Frage, wer denn nun auf der Liste stehe, brodelt. Der Keiler ist der erste dem der Geduldsfaden reisst und der den Bär aufsucht um ihn zu fragen, ob er auch auf der Liste stehen würde.
“Ja” antwortet der Bär “auch du stehst auf der Liste”.
Verängstigt verabschiedet sich der Keiler vom Bären. Und auch ihn fand man nach zwei Tagen tot auf.
Nun bricht die Panik bei den Waldbewohnern aus. Nur der Hase traut sich noch den Bären aufzusuchen.
“Bär, steh ich auch auf der Liste?”
“Ja, auch du stehst auf der Liste”
“Kannst du mich da streichen?”
“Ja klar, kein Problem!”
Die Moral von der Geschicht’: Kommunikation ist alles!
oder kurz: hingehen - Vorschlag unterbreiten und gucken, was dabei herauskommt.
Wenn er schon von sich aus anbietet Dich in einer Pension unterzubringen, wird er sich auch nicht gegen eine moderate Mietminderung / Ausgleichszahlung wehren
Hallo Oliver,
rechtlich ist das völlig klar. Die Wohnung ist faktisch nicht bewohnbar, also kann du für die Zeit der so währenden Beeinträchtigung die Miete um 100% mindern. "Formal" musst du das dem Vermieter nur mitteilen, wenn Abhilfe möglich ist und/oder er den Mangel nicht kennt.
Um das Mietverhälnis nicht zu belasten, solltest du ihm die teilweise Nichtzahlung aber ankündigen und begründen, vielleicht mit dem Hinweis, ein netter Anwalt aus dem Bekanntenkreis hätte dir hierzu geraten.
danke für die vielzähligen Tips...hat sich alles positiv erledigt :-)
na siehste :gut:
Gruss
Wum