ohne jetzt klugzu********, aber auch Busse lenken dürfen nur Leute mit entsprechender Aus- und regelmäßiger Fortbildung...
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ohne jetzt klugzu********, aber auch Busse lenken dürfen nur Leute mit entsprechender Aus- und regelmäßiger Fortbildung...
Und Busfahrer dürfen Krawatten zu kurzärmeligen Hemden tragen.
Suche Buchhändler, bevorzugt Analphabet, nur Adlige.
:DZitat:
Original von paddy
Und Busfahrer dürfen Krawatten zu kurzärmeligen Hemden tragen.
MEISTERZWANG = DIKTATUR
und passt nicht zu einer freien Marktwirtschaft :op:
die Busfahrer haben auch ne sehr große Verantwortung!Zitat:
Original von Onkel C
ohne jetzt klugzu********, aber auch Busse lenken dürfen nur Leute mit entsprechender Aus- und regelmäßiger Fortbildung...
und das meine ich absolut ernsthaft!! :gut:
Naja, im Saarland darf man wohl so denken :ka:Zitat:
MEISTERZWANG = DIKTATUR
Es sei denn der Bus ist leer :DZitat:
Original von Onkel C
ohne jetzt klugzu********, aber auch Busse lenken dürfen nur Leute mit entsprechender Aus- und regelmäßiger Fortbildung...
Jawohl ! Und Ärzt operieren ohne Aprobation, Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen auch mal ohne Prüfung und Zulassung ran usw.Zitat:
Original von Wotan65
MEISTERZWANG = DIKTATUR
und passt nicht zu einer freien Marktwirtschaft :op:
Ich sag immer: Entweder man kann´s oder man kann´s ned. Und wenn man´s kann, kann man´s auch in einer Prüfung beweisen - So what :ka:
Jungs, gings hier nicht mal um einen Konditor?
Ohne die Zunft der Konditoren abwerten zu wollen, aber die Qualifikation von Arzt, RA oder StB ist wohl eher weniger mit der eines Konditoren vergleichbar.
Stimme Dir ja zu. Ob ein Konditor einen Meisterbrief braucht ? Na ja. Aber die generelle Aussage "Meisterzwang verhindert freie Marktwirtschaft" kann ich nicht akzeptieren. Es gibt Handwerksberufe, da sollte derjenige der leitend tätig ist schon mal nachgewiesen haben, dass er das auch kann :op:.Zitat:
Original von paddy
Jungs, gings hier nicht mal um einen Konditor?
Ohne die Zunft der Konditoren abwerten zu wollen, aber die Qualifikation von Arzt, RA oder StB ist wohl eher weniger mit der eines Konditoren vergleichbar.
was ein Meister wert ist, sieht man daran, dass man den Meistertitel im Fleischerhandwerk innerhalb von 4 Wochen erwerben kann und wie Tobias schon richtig gesagt hat, gibts im Ausland durchaus vergleichbares Handwerk, wenn nicht sogar besser, ohne den formellen Quatsch.
Maurermeister, Techniker und Fachhochschulreife kannste zusammen auch innerhalb eines Schuljahres, also halbtags absitzen.
Christian, danke erstmal für Deine Info.Zitat:
Original von Onkel C
Gibt hier glaube ich gerade ein Mißverständnis.
Das Konditorenhandwerk ist ein so genanntes zulassungspflichtiges Handwerk.
Um eine Konditorei zu gründen/übernehmen/selbständig zu betreiben, muss mindestens ein Mitarbeiter / auch personengleich mit dem Inhaber über einen Meisterbrief verfügen, d.h. er muss eine Ausbildung zum Konditor absolviert haben und danach die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer abgelegt haben.
Erst dann darf der Geschäftsbetrieb überhaupt begonnen werden.
Wie der Betrieb dann heißt, bleibt Dir überlassen / ist Sache des Namensrechts. Es muss also nicht der "Star"-Konditor in dem Betrieb beschäftigt sein, das kann auch ein o.g. verrenteter Kollege übernehmen.
Trotzdem ist meine Frage nicht ganz beantwortet. Kann ich jemanden einstellen, ohne, dass dieser jemals zugegen ist?
Und damit würde ich eben seinen Meistertitel einstellen und bezahlen. Dass dieser physisch nicht zugegen ist, kann ja egal sein. Wichtig, dass jemand mit einem Meistertitel für die rechtliche Verantwortung bürgt.
Geht das so, oder nicht?
:gut: Danke nochmal.
kurz und knapp:Zitat:
Original von Master GMT
Trotzdem ist meine Frage nicht ganz beantwortet. Kann ich jemanden einstellen, ohne, dass dieser jemals zugegen ist?
Und damit würde ich eben seinen Meistertitel einstellen und bezahlen. Dass dieser physisch nicht zugegen ist, kann ja egal sein. Wichtig, dass jemand mit einem Meistertitel für die rechtliche Verantwortung bürgt.
Geht das so, oder nicht?
:gut: Danke nochmal.
Theoretisch: Nein
Praktisch: vielleicht
Der Konzessionsträger muss die fachliche Leitung auch tatsächlich innehaben, also mit den entsprechenden Weisungsbefugnissen ausgestattet sein und eine entsprechende Arbeitszeit im Betrieb vorweisen können. Solange der angestellte Meister alles unterschreibt und akzeptiert, dass er nix zu sagen hat, existiert der Laden erst mal. Und natürlich solange das keiner kontrolliert.
De facto bist Du als GF/Inhaber aber für alles in Deinem Laden selbst verantwortlich, da hilft dann auch kein konstruierter Anstellungsvertrag. Urteile zum Thema gibt's genug.
Alles klar, danke Sebastian
geht lässig
Wie meinen?Zitat:
Original von fiumagyar
geht lässig