Naja, gibt ja genug Spezis, die nach der TÜV-Beschau mit der eigentlichen Arbeit anfangen. Dieser Szenekosmos erschliesst sich unsereins, die mit Ware von der Stange vollkommen happy sind, schlichtweg nicht.
Druckbare Version
Naja, gibt ja genug Spezis, die nach der TÜV-Beschau mit der eigentlichen Arbeit anfangen. Dieser Szenekosmos erschliesst sich unsereins, die mit Ware von der Stange vollkommen happy sind, schlichtweg nicht.
Die Plakette sagt doch nur aus, das das Fahrzeug bei der Vorführung den Vorschriften im Ermessungsspielraum des Sachverständigen entsprochen und kein erheblicher Mangel gefunden worden ist.
Und in der heimischen Garage wird dann die Kiste wieder in den Scenetauglichen Zustand versetzt.
Nun ja, Martin, TÜV und Co. sind Unternehmen und keinesfalls Behörden. In der Harley-Szene z.B. gibt es durchaus Tipps unter Insidern wie: "Fahre da und dort hin, der trägt Dir alles ein!". Gelegentlich schlagen solche Gefälligkeiten dann plötzlich zurück. Das soll keinesfalls heißen, dass es hier auch so war.
So hab ich auch gedacht, aber nachdem ich mich jetzt mal eingelesen hab, stellt sich die Sache - für mich - wie folgt dar:
Durch das nicht zugelassene Leuchtmittel, erlischt, lt. der KART Kontrolle, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Ist die BE einmal erloschen, muss eine Vollabnahme nach §21 erfolgen. Somit ist es egal, was vorher ordnungsgemäß eingetragen war. Alles auf null, das Fahrzeug wird so behandelt als wäre alles noch nie eingetragen gewesen. Das mein Flo wohl auch, wenn er sagt: Der Fahrzeugschein wird genullt.
Wenn aber vorher ordentlich gearbeitet wurde, sollte es kein Problem sein die Vollabnahme zu überstehen und wieder alles eingetragen zu bekommen. Es sei denn, in der Zwischenzeit haben sich Regeln geändert, die eine Eintragung so wie sie war, nicht mehr zu ermöglichen. Ein evt. Bestandsschutz entfällt damit.
Die KART Kontrolle hat hier, meiner Meinung nach jeglichen Spielraum, den sie hätte, außer acht gelassen. Jeder normale Sheriff hätte wohl eine Mängelkarte ausgestellt und basta. Oder hätte gesagt, mach die Dinger raus und ich gebe dir ein Ticket, weil es dein Licht es nicht tut. Die KART Kontrollen sind aber dazu da, sich maximalen Respekt bei ihren "Kunden" zu verschaffen.
Ich denke, weil sie nix sonst gefunden haben, haben sie sich sich die Birnen rausgepickt. Eine Meldung an die Zulassungsstelle ist hier wohl die maximal härteste Gangart. Mit ein bißchen Wohlwollen hätte sich hier eine andere Lösung gefunden. Aber die KART Kontrollen sollen halt in der Scene maximalen Schrecken verbreiten. Und wenn man manche Teile der Szene anschaut ist das wohl auch notwendig. Das es Flo jetzt erwischt hat, der in meinen Augen, nicht Teil dieses verfolgungswürdigen Teilbereichs ist, ist natürlich unschön.
Hi,
Ja, jetzt dämmert es mir, bei allem was ich im Rahmen meiner Nachforschung derzeit nachlese, dass ich "Glück" gehabt habe, dass ich erstmal Heim fahren durfte.
War mir damals nicht klar und ich war bis dahin sorglos.
So wie man vor Ort auseinander gegangen ist, hätte ich NIE mit dieser Folge gerechnet.
Ja, die LEDs waren wider besserem Wissen und Überzeugung illegal.
Dass dies ein Mangel ist, so "klein" der Mangel auch ist, der zum Erlöschen der BE führt, ist halt so.
Wieder was gelernt.
Mich wurmt nur übelst das ganze brutal kategorische Scenario.
Die Mücke die zum Elefanten führt. Ergo die Verhältnismäßigkeit.
Mich irritiert auch, dass die Zulassungsstelle dem Befund der Polizei so 1:1 nachkommt.
Dann kann die Polizei doch gleich alle Instanzen in sich vereinen und TüV wie Zulassung in einem sein.
Denn was die Polizei erstmal bemängelt IST ein Verdachtsmoment. Sondern würden die einen/die Wagen nicht zu einem Prüfer schicken.
Keinen Spielraum der Zulassung den polizeilichen Verdachtsmoment zu prüfen und nach Sichtung/Rückmeldung vom TüV dann sagt, Mangel war doch "geringer", weiter machen.
Hätte der nette und verständnisvolle Sachbearbeiter in der Zulassung nur zu gerne so arrangiert.
Ist nicht vorgesehen, leider.
Nicht nur muss ich wie gesagt, dass Auto vorführen, verliere 1,5 Jahre TüV-Laufzeit, sondern auch die Ganzen abgenommenen Änderungen über die Jahre die Zeit und Geld gekostet haben sind damit am eigentlichen Mangel vorbei auch "in Frage gestellt. Muss alles einzeln wieder neu begutachtet werden, als hätte es nie stattgefunden. Es wird nicht übernommen.
Ich fange quasi wie 2012 mit dem Datenblatt aus Stuttgart in der Hand wieder bei Null an.
Ich finde das so krass. Dass passt nicht zusammen.
Ich glaub, ich würd bei der Einzelabnahme mal ganz nett drum bitten, die LEDs mit abzunehmen.
Aha 8o
Ach wie schön ist es doch auf dem Land :flauschi:
Grüße aus dem Allgäu
Jürgen
Könnte es nicht sein, dass Dir eigentlich eine Mängelkarte mitgegeben werden musste, das versäumt wurde, diese dann natürlich, mit bestätigter Mängelbeseitung, der Zulassungstelle nicht zugeführt wurde und das dann den ganzen Automatismus ausgelöst hat? :ka:
Ich denke auch dass du großes Glück gehabt hast
normal legen die das Auto direkt vor Ort still , lassen ihn auf deine Kosten abschleppen und du kannst sehen wie du nach Hause kommst und dann wieder zurück dein Auto holen wenn alles zurückgebaut ist
Das Ganze fußt ja auf der Behauptung, dass von den LEDs solche Gefahr ausgeht, dass die BE zwingend erloschen ist. Und diese Behauptung setzt dann diese Maschinerie in Gang. Gegen eine unbewiesene Behauptung muss man sich doch wehren können, sonst wäre es doch reine Willkür.
Zumal diese „Gefahr“ ja mit zwei Handgriffen und sogar ohne Werkzeug zu beseitigen wäre.
Wenn ich einen dB Killer beim Motorrad rausnehme, was ja gerne gemacht wird, erlischt ja auch die Betriebserlaubnis und wenn ich den aber mitführe und wieder einsetze vor den Augen der Polizei, dann bekomme ich zwar ein saftiges Ticket, aber mehr wohl auch nicht. Sind es nur die Leuchtmittel gewesen und hätte sich das lösen lassen, wenn du originale Birnen mitgeführt und eingebaut hättest? Oder sind die Scheinwerfer andere?
Irgendwie glaube ich auch, dass das nur die Spitze des Eisbergs (Anlass) war und man vermutet, dass an dem Auto noch mehr nicht zulassungskonform ist. Sonst hätte man da vermutlich nicht das Fass aufgemacht.
War das eine Kontrolle bei einer Veranstaltung und haben die beim Herein- oder Herausfahren sich die Autos abgegriffen? Oder war das eine zufällige Aktion irgendwo an einem Hotspot?
Die Sachen, die eingetragen waren, sollte man doch auch wieder eintragen können. Klar kostet das unnötig Geld. Oder hast du Bedenken, dass die eine oder andere Sache jetzt schwer wird?
Es gab da mal einen Spiegel TV Beitrag dazu. https://www.youtube.com/watch?v=snhp1IjBWgk
FLo kommt da leider unter den gleichen Hammer wie die Jungs in dem Beitrag. Offensichtlich zaehlen Eintragungen nicht mehr oder koennen jederzeit Infrage gestellt werden
Schön zusammengebasteltes Video: Zuerst in der Krefelder Str. im Agnes Viertel, bei 17:10 dann direkt vor dem Rolex Gebäude. :facepalm:
Bei aller Emphatie: Niemand hier möchte, dass ein - wie auch immer - nicht voll funktionsfähiges Fahrzeug im öffentlichen Raum fährt.
Das könnte mich, Dich, oder halt auch jedermanns Kind schwer schädigen.
Was auch immer da in der Vergangenheit- und sei es mit noch so viel bewundernswerter Passion - gebastelt wurde, bedarf selbstverständlich einer lückenlosen Prüfung und Zulassung.
Wenn alles passt, gibt es die ja dann auch.
Viel Aufregung um eine absolute Selbstverständlichkeit, jedenfalls seh ich das so.
Die Eintragungen wurden bei der Kontrolle ja gar nicht in Frage gestellt. Das sie jetzt nochmal überprüft werden ist eine Folge der erloschen BE und der daraus resultierenden Vollabnahme.
Und das Erlöschen der BE setzt zwingend voraus, dass eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgeht. Und das scheint ja nicht der Fall gewesen zu sein. Wäre es so, hätte der Polizist keinesfalls eine Weiterfahrt erlauben dürfen und wenn der Papst persönlich am Steuer gesessen hätte :ka: meiner Meinung nach impliziert die erlaubte Weiterfahrt, dass in diesem Fall maximal ein Verstoß vorliegt, der mit einer Mängelkarte hätte geahndet werden können. Wäre es anders hätte der Polizist sich mit der erlaubten Weiterfahrt u.U. sogar selber strafbar gemacht :grb:
Deshalb ja auch meine Vermutung. Siehe #6890 :ka:
Ich würde auf alle Fälle einen Anwalt mit ins Boot nehmen, der Erfahrung in dem Bereich hat
z.B.
https://flensburg8.de/home
Bei #6898 war ich wohl zu blauäugig, der Anwalt von Flensburg8 erklärt es hier mal richtig
https://www.instagram.com/reel/CvKtb9NoPSF/
Hallo,
danke für Euren Zuspruch.
So viele Gegenfragen.
Daher: es war genau wie in #6836 beschrieben.
Bemängelt wurden lediglich die Leuchtmittel. Illegal. Fazit: erloschene ABE.
Sonst alles original, bzw. legal.
Alles Andere ist hätte/wenn/aber.
Ich habe keinen Anwalt und auch keine Aussicht auf Erfolg.
Habe um Aufschub gebeten, grade schwierig alles.
Anscheinend gibt es bzgl. erloschener BE schon gewaltigen Spielraum.
Ich hatte mir der Harley 2018 folgendes Szenario:
Bei einer Kontrolle durch die Gartenpavillon-Abteilung wurden zwei wesentliche Mängel festgestellt:
1. Auspuffanlage ohne ABE oder Eintragung
2. Luftfilter ohne ABE oder Eintragung
Somit BE erloschen, Weiterfahrt untersagt.
Es wurde eine Mängelkarte erstellt, mit Frist zur Vorführung bei einer Prüfstelle oder direkt bei der Polizei.
Originalluftfilter montiert und Auspuffanlage mit ABE verbaut.
Vorfahrt bei der DEKRA, der Wisch wurde ohne Nachfrage abgestempelt.
Die Kopie davon hab ich ans Ordnungsamt gemailt und die Richtigkeit wurde rückbestätigt.
Es kam natürlich noch der Aufruf zur 150€ Spende und die Gutschrift eines Paybackpunktes.
Alle weitere Eintragungen, und das sind nicht wenige, blieben unberührt.
Die Verhältnismäßigkeit bei mir war unstrittig. In deinem Fall sehe ich das als komplett überzogen an.
Wenn du die anderen Eintragungen ohne Problem erneut bekommst, wäre es nur finanziell ärgerlich.
Ansonsten würde ich wohl einen Fachanwalt mit der Prüfung der Sachlage beauftragen.
Die Rechtschutz ist wohl wegen Vorsatz raus :ka:
Ich drück die Daumen!
Die Zulassungsstelle muss den Entzug der BE sehr gut begründen, da die Entscheidung sonst anfechtbar ist
Das Zitat betrifft jetzt zwar einen Entzug der BE bei einem Diesel und der Besitzer weigerte sich ein Softwareupdate einzuspielen, aber das ein Entzug sauber begründet sein muss und der Einzelfall zu berücksichtigen ist, trifft ja wohl auch auf dich zu
Zitat:
… der Entzug der Betriebserlaubnis ein solch schwerwiegender Schritt ist, dass er von der Behörde ausführlich begründet werden müsse.
So „muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt“, schreiben die Richter. Zudem müssten die „Besonderheiten des Einzelfalls“ berücksichtigt werden. Dies passiert aber in den Schreiben, mit denen die Behörde den Entzug der Fahrerlaubnis ankündigen, regelmäßig nicht.
Ohne Anwalt wird’s schwer den Entzug der BE anfechten, da bleibt dir wohl nur die Vollabnahme.
Flo, ich denke, die haben die falschen Leuchtmittel festgestellt, dann das Auto rundherum betrachtet und kamen insgesamt zu der "Vermutung" dass da noch einiges anderes umgebaut wurde, was nicht legal sein könnte...
Viele Vermutungen....
Ich würde einen fachkundigen RA beauftragen, den Entzug der Betriebserlaubnis anzufechten. Wenn nur der Mangel der Leuchtmittel festgestellt wurde und der Rest allenfalls Vermutungen sind, könnte die Maßnahme unverhältnismäßig sein und es sollten durchaus hinreichende Erfolgsaussichten bestehen...
Könnte sogar sein, dass eine Rechtsschutz das deckt, sofern Du eine hast...
Was man bei der Sache auch nicht vergessen darf, so aus der Sicht eines Ingenieurs, der zu Beginn seiner Karriere auch mal geprüft hat: Die KART-Leute oder sonstige Polizisten können sich auf den Kopf stellen, wie sie wollen, sie haben keine ausreichende Sachkenntnis und können nicht begutachten! Das kann nur ein KFZ-Prüfingenieur (der "normale" TÜV-Mitarbeiter darf das auch nicht!) oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger.
Die Aussage eines Polizisten, der keine ausreichende Ausbildung und Sachkenntnis hat, als Begründung für die Stilllegung heranzuziehen, dürfte anfechtbar sein.
Die Polizei kann nur eine Vermutung äussern, die dann von einem Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft und ggf. bestätigt werden muss. Wenn die Polizei Gefahr wittert, kann sie die Weiterfahrt untersagen, aber das ändert nichts daran, dass das im Nachgang überprüft werden muss, um beweisfest zu sein. Vor Gericht hat die technische Expertise eines Polizisten keinen Wert, sondern nur ein Beweissicherungsgutachten. Stilllegen darf die Polizei nicht bzw. nur auf Anordnung der Zulassungsstelle. Diese Befugnis hat die Polizei schlicht nicht. Wenn die das Auto entstempeln wollen, würde ich mir erstmal die entsprechende Anordnung der Zulassungsstelle zeigen.
Da die Weiterfahrt erlaubt wurde, müssen mindestens die vermuteten Mängel dokumentiert werden (dafür gibts eigentlich die Mängelkarte!!), so dass sie danach durch jemand mit Sachkenntnis überprüft werden können. Wurde das nicht getan, würde ich der Stilllegung mangels Grundlage widersprechen und die Zulassungsstelle auffordern, erstmal dokumentierte Mängel vorzulegen, die die Stilllegung begründen. Dabei würde ich Frist setzen von wenigen Tagen und dann sofort ans örtliche Verwaltungsgericht gehen. Das hat mit dem Ordnungswidrigkeitsverfahren nix zu tun, sondern nur mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Kosten fallen meines Wissens beim Verwaltungsgericht keine an. Zusätzlich kann Flo die Kosten für den ganzen sonstigen Aufwasch der Zulassungsstelle in Rechnung stellen (also z.B. Ausfall des Fahrzeugs, Anwaltskosten usw.), wenn festgestellt wird, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war.
Insofern, wie hier schon vielfach geschrieben: Sofort zum Anwalt!
Sehr guter Beitrag, Max! :gut:
Max :gut:
Top!
Auf jeden Fall, evtl. auch schon ohne Anwalt, den Bescheid wie in der sicherlich vorhandenen, weil vorgeschriebenen Rechtsbehelfsbelehrung erläutert, anfechten. Dazu genügt der einzige Satz: " ... lege ich Widerspruch ein." Damit hast du die Beweislast schon auf die Verfasser des Stilllegungsbescheides übertragen.
Max, vielen Dank. :gut:
Klasse Beitrag, Max! :top:
Gut aufgeschlüsselt …
Vielen Dank, sehr guter Beitrag !!
Das Ziel der Behörden ist sinnvoll, aber der behördliche Prozess scheint mir schwachsinnig und mit Willkür gesprenkelt.
Der amtliche „Zug“ ist leider unterwegs und ohne Anwalt wohl nicht aufzuhalten.
Außer Rolstaff und mein Scheidungsanwalt kenne ich keine.
Was mir just eben einfällt… die LEDs habe ich (blödehrlich wie ich bin) zwar auf Frage „was ich denn für Leuchtmittel im Scheinwerfer habe“ angegeben, aber tatsächlich GESEHEN vor Ort hat die bei der Kontrolle keiner.
Wie auch beim Elfer, ohne die Einheit abzuschrauben.
Ich hab doch den Link von Flensburg8 eingestellt. Die sitzen Mannheim. Die haben auch einen gleichnamigen Insta Acount. In ihren Videos klingt es so als wüssten die, was zu tun ist.
Auf die Insta Seite steht er deren Notfall Rufmummer. Die solltest du dir für die Zukunft speichern. Nachdem die dein Auto jetzt einmal kennen, war das bestimmt nicht die letzte Kontrolle
Du hast es ihnen gesagt und die haben es nicht kontrolliert und somit keinen Beweis :rofl: ich denke, dass kriegt ein Anwalt ganz schnell gerade gebogen
Ich glaub auch, Flo, klein beigeben ist nicht die richtige Sache. Geh in die Offensive, erst mal Einspruch einlegen. Da gewinnst Du Zeit und kannst dich neu sortieren. Arbeite dann die Tipps hier ab. Viel Erfolg.
Hast du das mit den Leuchtmitteln unterschrieben? Sonst haben die das sicher falsch verstanden. ;)