Sehr unschöne Geschichte. Viel Erfolg beim Verkauf.
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Sehr unschöne Geschichte. Viel Erfolg beim Verkauf.
Ich verstehe den „Historie genullt“-Teil Deiner Aussage nicht. Was genau wird denn da jetzt genullt? Das ist doch immer noch das Auto, das Du Dir aufgebaut hast.
Kopf hoch Flo, einfach durch. Von allen Dokumenten, die eingezogen werden, einfach sehr gute Farbkopien machen. Es geht doch ums Auto, nicht um die Papiere.
Als ich mit meinen beiden Oldies aus Frankreich zurück kam, war auch alles weg. Vorher Kopien gemacht und dann bei „0“ angefangen. Das wird schon!
wenn ich Flo richtig verstehe, verliert er den Schein/Brief aus 2012. Alle Eintragungen, Änderungen die fortlaufend dokumentiert wurden, wären weg. Neuer, sauberer, cleaner Lappen, richtig Flo? technisch betrachtet bin ich bei Dir, Tobias ... immer noch das selbe Auto. Emotional, nach 100ten von Stunden kann ich Flo im ersten Anflug seiner Gefühle verstehen
na es geht ja offenbar nicht nur um die neuausstellung neuer fahrzeugdokumente, sondern auch um eine völlig neue begutachtung des gesamtwerks "umbau"...und ein anderer prüfingenieur kann unter umständen eine völlig neue sichtweise auf die einzelnen umbauten und ihre betriebssicherheit/konformität haben.
die alten lappen sind verschmerzbar...aber ein entzogene inverkehrbringungsmöglichkeit der kiste, so wie sie jetzt dasteht..das schmerzt.
Dann hoffen wir doch alle für Flo, daß sein bisheriger Prüfingenieur auch die Lizenz für den §21 hat. Was soll denn da schiefgehen?
bleibt die frage,ob der alte prüfingenieur auch der neue sein darf...offenbar haben bisherige unterhaltungen zu dem thema nicht das gewünschte ergebnis gezeitigt.
Oh krass
Ich blicke gerade auch nicht, weshalb wegen nicht passender Leuchtmittel nun rigoros alles neu abgenommen werden soll. Ich hoffe, da findet sich noch ein Weg.
Dass einem die Leidenschaft da im ersten Moment wegstirbt, kann ich voll nachvollziehen, hoffe allerdings, dass du nach dem ersten Schock doch am Ball bleibst, Flo!
Was ein Schei….! Da stellst du ein Auto nach hunderten von Arbeitsstunden und tausenden Euros so auf „die Beine“ und dann so etwas! Ich kann dich verstehen. Da hinterfragt man seine Passion wirklich. Technisch und Sicherheitsrelevant ist dein Auto wahrscheinlich 1000 mal sicherer als viele andere „Gurken“ die im Straßenverkehr unterwegs sind und dann machen „die“ so eine große Nummer daraus, ohne Worte, reine Schikane!
Im ersten Moment stellt man dann so wie es beschreibst, erstmal alles in Frage, das Auto, die Passion, einfach alles was damit zu tun hat. Ich drücke dir auf alle Fälle die Daumen, dass du aus der Nummer irgendwie herauskommst. Könnte es aber auch verstehen, wenn du alles was damit zu tun hat weg gibst. Am Ende des Tages ist es deine alleinige Entscheidung. Lass dir dabei auch nicht reinreden, DU musst es schlussendlich auch „stemmen“.
All the best, Grüße Klaus
Wahnsinn. Aber typisch Deutsch. Den fleissigen Steuerzahler mal wieder richtig eins vor den Latz knallen.
Ich muss mich grad echt zusammenreissen, sonst wirds hier schnell politisch...
Shit. Ich drück die Daumen, Flo. Wenn einer das schafft, dann du!
Bissl runterkommen würde auch reichen :rolleyes:
@Flo: Ich drücke die Daumen, dass du eine vernünftige Regelung mit den Leuten vom Tüv findest. Ich habe allerdings auch noch nicht verstanden, warum du plötzlich Post von der Zulassungsstelle bekommst. Das geschieht eigentlich nur, wenn du die Mängelliste der Polizei nicht fristgerecht abarbeitest. Wenn ich dich richtig verstanden habe, gab es aber eine offizielle Mängelliste, sondern einen fairen und netten Hinweis/Deal mit den Kontrolleuren. Falls es doch eine Mängelliste gibt, stehen da nur die Leuchten drauf?
Blöde Sache.
Vor 30 Jahren hatte ein Freund einen gelben Scheinwerfer in seiner Vespa PX 200 und wurde angehalten. Hat damals 30 Mark (oder bisschen mehr) gekostet und Vorführung im ordnungsgemäßen Zustand innerhalb einer Woche. Die Betriebserlaubnis war deswegen nicht erloschen. Und der hatte auch einige Sondereintragungen im Schein (Tuningzylinder, Vergaser, Auspuff).
Ich will kein Öl ins Feuer gießen, aber ich habe mich schon immer gefragt, wie die gelben Scheinwerfer in deinem blauen 11er zulassungsfähig sind/waren. Hat das die Aufmerksamkeit der Polizei auf dich gezogen?
Wurde auch die gelbe Farbe bemängelt oder „nur“ die LED-Birne?
@Flo/Orange: ich habe KEINE Mängelkarte erhalten
@Jan/dj74: ich hatte weiße Scheinwerfer. Es wurden die Leuchtmittel bemängelt
Das tolle ist, wenn der Prozess der 21 durch ist und das der Polizei zurück gemeldet wird, kommt noch das Bußgeld zum Abschluss.
Was ich aus der Scene höre it’s das auch 3-stellig und 1 Punk in Flensburg
Ich glaub, Du bist da nicht völlig rechtlos. Immerhin hat das Ding ja mal offiziellen Segen bekommen. Ganz so gutsherrlich kann eine Behörde ja auch nicht verfahren. Du bist doch sicherlich im Deuvet oder einer vergleichbaren Organisation, die sind doch auch für solche Dispute eine gute Anlaufstation. Oder mal den Michael Eckert - den Oldtimeranwalt der OLDTIMER MARKT - kontaktieren. Der sitzt in Heidelberg. Wär überhaupt ein interessantes Thema für die Fachpresse.
Wenn es nur um das Leuchtmittel geht, sollte die Strafe überschaubar bleiben
Bußgeldtabelle Scheinwerfer-Tuning
Verstoß gegen die allgemeinen Vorschrift zur Beleuchtung 5 Euro
Nebelscheinwerfer/Suchscheinwerfer (Offroad-Scheinwerfer) nicht korrekt eingestellt oder angebracht 15 Euro
Fahrzeug verstößt gegen das Verbot der Anbringung anderer Beleuchtungseinrichtungen als vorgeschrieben 20 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis 50 Euro
Drück dir die Daumen, dass es nicht so wild wird, wie du es jetzt befürchtest. Du lieferst ja immer ordentliche Arbeit ab, das wird also :gut:
und obwohl der einzige..dir vor ort benannte...mangel die nicht in der freigabeliste aufgeführten leuchtmittel waren und sonst der zwar strenge aber doch menschlich agierende POK tschiballa dich/euch ohne mängelkarte hat deiner/eurer wege ziehen lassen,erklärt die zulassungsstelle sämtliche umbauten für ab heute nicht mehr strassenzulassunsgfähig und will für jede nicht serienmässige schraube einen gutachterlichen konformitätsbeweis? und das ganze auch offenbar ohne dir die chance zur mängelbeseitigung überhaupt ermöglicht zu haben?
merkwürdigmerkwürdig...
Hatte nicht gewusst, dass du wieder auf weiße Scheinwerfer umgerüstet hattest.
Das ist ja erst recht ärgerlich, wenn man die potentiellen Angriffsflächen schon reduziert hat und es dann wegen einem Leuchtmittel zu so einem Drama kommt. :wall:
Ich drücke die Daumen, dass du eine Lösung findest, bzw im schlimmsten Fall deine Umbauten einer erneuten Prüfung/Vollabnahme standhalten.
Es ist so.
Antwort der Zulassung nach Anfrage Minderung. Telefonat dat war übrigens sehr nett und eigentlich wohlwollend.
Aber gesetzliche Sachlage ist -Stand jetzt- unabänderbar.
Das Auto wird komplett geprüft im Rahmen der 21/23 mit HU/AU
https://up.picr.de/46161826kd.jpeg
Wegen einer falschen Birne im Scheinwerfer:rofl: Die verarschen dich doch, Flo, schalt einen Anwalt ein
Hallo Flo,
grosse merde !!
Ja, ich kenne das sehr gut. Schwerpunktkontrolle am Rande von Treffen. Danach §21 und ggf. §23 neu.
Kleine Einzeleintragungen nachtragen kein Thema, Begutachtung der Summe aller Änderungen in solch einer anstehenden §21 und ggf. §23 Begutachtung ist hardcore.
Deshalb meide ich solche Treffen, bzw. fahre nicht mit "dem Fahrzeug" hin.
Kopf hoch, viel Glück !!
Grüße, Schnauzer
Nein, die verarschen ihn nicht. Die wollten ihn wegen der Tochter noch heimfahren lassen. Hätten die vor Ort das große Licht angezündet, wäre er mit dem Taxi heimgefahren.Zitat:
Die verarschen dich doch, Flo, schalt einen Anwalt ein
Bei KART (Kontrolleinheit Autoposer, Raser, Tuner) Einsätzen sind Spezialisten unterwegs. Wegen gelber Lichter rausgewunken, Fahrzeug kurz gecheckt. Sofort 101 Änderungen registriert. Entscheidung kleines Licht vor Ort => heimfahren mit Folgemaßnahmen oder großes Licht => Schlepper und Taxi.
Deshalb vor Ort nur das kleine Besteck, die Keule kam per Post.
Habe ich mehrfach anders erlebt, Flo hatte da noch "Glück".........
Da steht „den festgestellten Mangel“. Also einer. Und das war ja wohl das Leuchtmittel.
Oder ist da noch irgendwo eine Vielzahl weiterer „Mängel“ aufgeführt, die die große Keule rechtfertigen:ka:
Dabei wurden die neuen Birnen doch grad als H-konform durchgewunken. Blöd mit den Ausnahmen.
Wenn alle Änderungen bei einer KART Kontrolle in Frage gestellt werden dürfen und zu einen Entzug der Betreibserlaubnis führen, spar ich mir doch die Zeit und das Geld alles ordentlich eintragen zu lassen und warte auf die nächste Kontrolle, um es dann nachzuholen :ka:
Und wenn ich die 21 dann dann hinter mir habe, kommt die nächste KART Kontrolle und das Spiel beginnt wieder von vorne :grb:
dieser eine mangel hat einen automatismus in gang gesetzt....erlöschen der betriebserlaubnis und in weiterer folge zur wiedererlangung der zulassungsfähigkeit die vollabnahme durch entsprechende prüforganisationen.
es hätten auch drei,vier,fünf mängel festgestellt werden können...mit dem gleichen ergebnis.und der passus der singularen "mangelbeseitigung" impliziert meiner auffassung lediglich das erlischen der betriebserlaubnis...art und anzahl der mängel hierbei unerheblich.
und wenn der pfiffige POK tschiballaballa auf den ersten blick acht mängel erkennt,die in keinster weise auch nur halbgar in den papieren aufscheinen... und ihm der hoffnungsvolle fahrzeugleistungssteigerer vielleicht noch blöde kommt...erwächst daraus sehr schnell so etwas wie vorsatz...das mag dann so jeder richter und jede fahrerlaubnisbehörde.
Hier ist der falsche Platz, um zu sehr in die Tiefe zu gehen. Nur so viel: Nicht alles, was im Rahmen einer Einzelabnahme / eines Einzelgutachtens eingetragen wurde, hat auch bei einer §21 Überprüfung Bestand........Zitat:
Wenn alle Änderungen bei einer KART Kontrolle in Frage gestellt werden dürfen und zu einen Entzug der Betreibserlaubnis führen, spar ich mir doch die Zeit und das Geld alles ordentlich eintragen zu lassen und warte auf die nächste Kontrolle, um es dann nachzuholen
Wer jemals mit dieser Thematik etwas tiefer zu tun hatte, kennt die Hintergründe.
Kart-Kontrolle...sowas lese ich zum ersten mal.
Da gibt es also wirklich extra ne Kontrolleinheit? Wahnsinn. Und da geilen sich dann unsere Ämter auf.
Ernste Frage: Muss man sich sowas bieten lassen? Ich würde da auch in Richtung Anwalt gehen.
Klar muss man sich das bieten lassen (nicht dringend der TE). Wie sooft im Leben versaut eine kleine Minderheit (nicht zwingend der TE), die nicht in der Lage ist sich innerhalb gesellschaftlicher/rechtlicher Toleranzgrenzen (die schon viiieeel weiter sind als noch vor 30 Jahren) zu verwirklichen, allen anderen den Spass. (Illegales) Autotuning ist IMO kein Bagatelldelikt, es geht hier potentiell um Leib und Leben vollkommen Unbeteiligter.
Leider ist auf das Urteil der Prüfingenieure auch nicht immer verlass (anderes Thema: was für Kernschrott z.T. mit H rumfährt), weshalb sich die Polizei wohl zum Handeln genötigt fühlt.
Aber auch auf deren Seite ist zwar das Know-How, gleichzeitig aber auch die Toleranz eine ganz andere als noch vor 30 Jahren.
@Flo: Erstmal herzliches "Beileid". Ich verstehe, dass Du frustriert bist.... Ich würde tatsächlich den von Tobias' vorgeschlagenen Weg gehen. Allerdings, aus meiner laienhaften Sicht heraus, könnte das langwierig und mühsam werden. Wenn ich Schnauzer und die Zulassungsbehörde richtig verstanden habe, scheinen die ziemlich sattelfest zu sein. Dennoch eine Beratung / Zweite Meinung hilft sicher.
Was KART-Einheit angeht, bin ich sicher keiner, der vor jedem Uniformierten sofort einknickt, aber die Truppe gibt es nicht umsonst. Gerade die Strategen, die von "aufgeilen" schreiben, wären vermutlich die ersten, die Ersten, die die 112 wählen würden, wenn sich ein paar Übermütige mit ihren aufgemotzten Karren in ihrer geheiligten Nachbarschaft ein akustisches und tempomäßiges Rennen liefern würden.
Wenn die Kameraden sich "aufgegeilt" hätten, dann hätte das, wie bereits geschrieben, Schlepper und Taxi bedeutet. Anstatt auf eigener Achse nach Hause und das Auto bei sich, was viel Geld und Nerven spart. Es ist wohl wirklich leider so, dass durch die Leuchtmittel eine Lawine in Gang gesetzt wurde, die leider nervige Konsequenzen hat.
Der Fahrzeugschein war doch schon immer "genullt", da - soweit ich das mitbekommen habe - US Import. "Weg" ist der Fahrzeugschein doch nicht, hast Du den nicht mehr in der Hand? Außerdem ist es doch egal, das Auto hast Du doch selber so "erstellt", die Papiere einfach kopieren und gut ist es. Das ist ja kein Sammlerauto sondern eher "homemade" - hatte ich auch schon mal in einem title stehen, gab trotzdem TÜV (in Bayern). Der hat ja nur Deine eigene Historie...wenn man das so nennen mag :gut:
Hast du nicht nen Briefkasten in Frankreich oder Verwandtschaft? Lass das Auto doch hier stilllegen und wo anders zu, wo etwas lockerer mit solchen Sachen umgegangen wird.
Ein Mangel reicht hier für das Erlöschen der Betriebserlaubnis vor Ort doch schon aus. :ka:
Die Keule kommt vermutlich deswegen hinterher weil die Betriebserlaubnis vom "Gesamtkunstwerk" vor Ort angezweifelt, aber nicht geprüft werden konnte.
Da wird die Kiste aber normalerweise gleich einkassiert und einem Prüfer vorgeführt. Also frei Schnauzer: Mit der Heimfahrt und der eigenen Wahl des Prüfers nochmals Glück gahabt, Flo.
Und ABE bedeutet auch nicht immer Abnahme- und Eintragungsfrei habe ich mal lernen müssen.
Stimmt, ich hab mich jetzt mal eingelesen. Ein Mangel nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO reicht, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Aber das ist an enge Grenzen geknüpft.
Nur weil ein nicht zugelassen Leuchtmittel verwendet wird, erlischt dir Betriebserlaubnis nicht automatisch. Lt. Rechtsprechung muss jeder Einzelfall für sich betrachtet und begründet! werden,
Zitat:
Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.
Ich würde da auf jeden Fall einen Fachanwalt aus der Tuning Szene konsultieren, mir scheint, dass in diesem Fall überreagiert wurde.
Mal eine bescheidene/naive Frage eines zugegebenermaßen komplett Ahnungslosen: warum führe ich das Auto eigentlich beim TÜV vor, wenn das Ergebnis keinen bestand bei einer Polizeikontrolle hat?
Haben die beim TÜV/DEKRA/GTÜ keine Ahnung, was die da machen?
Oder aber ist die Polizei genauer und gründlicher?