Warum. Wird der Wert im Vorhinein festgelegt?
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Warum. Wird der Wert im Vorhinein festgelegt?
Zum Beispiel. Wenn man regelmäßig die Werte auf die aktuellen Wiederbeschaffungswerte anpasst und diese im Vertrag hinterlegt sind, sind die Werte auch versichert.
Ich habe die Wiederbeschaffungswerte auch in einer Liste mit Seriennummern etc. bei meiner Versicherung hinterlegt. Incl. der aktuellen Uhren. Das muss gepflegt werden und danke für die Erinnerung :D
Für Uhren aus der aktuellen Kollektion wird wohl immer der Listenpreis herangezogen egal wie die Verfügbarkeit aussieht. Sind ja theoretisch beim Händler erhältlich. Wenn jemand eine Versicherung kennt die dies nicht so handhabt immer her damit :gut:
Ich bin da auch ganz bei René.
Vorher klären macht sehr viel Sinn.
Bei der Barmenia gibt es einen Tarif der unterscheidet nicht zwischen Wertsachen und Hausrat.
Oder andersrum gesagt, Wertsachen sind bis zu Versicherungssumme in voller Höhe versichert.
Da würde man sich die Diskussion komplett sparen.
So sieht das bei mir aus:
"Zusammenfassend ist festzustellen, dass zum einen Uhren, die überwiegend – mehr als 50 % – aus einem der genannten Edelmetalle bestehen, zu den versicherten Wertsachen zählen. Gleiches gilt, wenn wesentliche Teile der Uhr aus einem Edelmetall hergestellt wurden. Der wesentliche Teil einer Uhr ist im Gehäuse der Uhr zu sehen. Besteht also das Gehäuse der Uhr aus einem Edelmetall, handelt es sich immer um eine Sache aus Edelmetall und damit um eine Wertsache, die der Entschädigungsgrenze unterliegt. In dem Fall muss das Gewicht bzw. der Anteil des Gehäuses nicht höher sein als das Gewicht oder der Anteil des Armbandes, dass nicht aus Edelmetall besteht. Ist weder das Uhrengehäuse aus Edelmetall oder besteht die komplette Uhr nur zu einem geringeren Anteil aus Edelmetallen, ist sie dem normalen Hausrat zuzuordnen."
"Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine günstige Uhr oder aber eine sehr teure Uhr ist, die ggf. auch teurer sein kann als eine Uhr aus Edelmetall. Golduhren, Platinuhren und Silberuhren sind hingegen Sachen aus Gold, Platin bzw. Silber und unterliegen den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Silberuhren sind unter die Gesamt-Höchstentschädigungsgrenze für Wertsachen zu fassen; Gold- und Platinuhren darüberhinaus auch unter die speziellere Entschädigungsgrenze von derzeit 20.000 EUR."
"Nachweis zur Schadenhöhe für eine Rolex-Uhr
Es genügt, wenn zu einer Rolex-Uhr ohne vorliegendes Echtheitszertifikat und Originalverpackung ein fachkundiger Zeuge, der die Uhr in Händen hatte, repariert hat und dabei die Echtheit des Originals feststellen konnte, bestätigt, dass es sich um eine echte Rolex-Uhr handelte. So urteilte das OLG Düsseldorf am 13.07.2018 (VersR 2019, 268). Für die Feststellung des Neuwerts sei es unerheblich, ob das Echtheitszertifikat oder die Originalverpackung noch vorhanden seien. Diese würde nur für einen Wiederverkauf benötigt. Es würde die Anforderungen an das Beweismaß übersteigen und damit auch der Versicherungsschutz leer laufen, würden diese Belege zusätzlich zur Aussage des fachkundigen Zeugen als Nachweis benötigt, auch wenn dieser zweifelsfrei die Echtheit bestätigt hat. Ansonsten müsste dies über die Versicherungsbedingungen vereinbart werden."
Also in meiner Police steht ganz klar: Hausrat zum Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Und das ist bei einer Stahldaytona einfach nicht der Listenpreis.
Hier...grad Diskussion mit Hiscox!!! Die meinen Uhren seien generell Schmuck!!!!
21 mach ich noch mit...
Sorry, totaler Quatsch, was Du schreibst.
Reguliert wird der Wiederbeschaffungswert vom Schadenstag, ermittelt durch einen Sachverständigen der Versicherung.
Ausreichende Deckungssumme Deiner Hausrat und Deckungszusage im Schadenfall vorausgesetzt.
Im Falle ein Stahldaytona sind das dann statt 11k Liste 22k Marktwert, oder was eben so eine Stoppuhr kostet.
Ich denke nicht das dies totaler Quatscht ist sondern Realität im Schadenfall. In der Hausrat ist meist der Neuwert versichert. Und dies ist bei Uhren aus der aktuellen Kollektion der aktuelle Listenpreis und nicht der Marktwert.
Ich würde dies auch so sehen da man faktisch die Uhr eben nicht zum Listenpreis kaufen kann. Aber genau diese Diskussion wirst du mit deiner Versicherung führen weil die das anders sehen werden.
Wenn ihr dies also von eurer Versicherung schriftlich habt, dass der Marktwert statt dem Neuwert reguliert wird hätte ich gerne gewusst bei welcher Versicherung dies möglich ist. Bin nämlich auch noch auf der Suche nach einer neuen.
Gruß Guido
Dann frag doch schriftlich mal bei Neodigital nach.
Wenn ich auf meine Stahluhr zum Listenpreis 10 Jahre warten muss im Schafensfall hat das nichts mit Wiederbeschaffung zu tun. Das wird auch im Zweifelsfall ein Gericht oder versierter Anwalt mit Fachgebiet Versicherungsrecht so sehen.
@Mali
Die Neodigital habe ich bereits schriftlich angefragt. Die Antwort lautet:
"Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert nach Klausel A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt:
A 14.1.1 Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen."
Es wird wie gesagt immer auf den Neuwert verwiesen. Um einen Anwalt kommt man da also sicher nicht drum herum wenn man es nicht vorher schriftlich hat. Ich habe im Übrigen exakt den Fall der Daytona beschrieben und gefragt wie reguliert wird da der Marktpreis eben ca. das Doppelte des Listenpreises beträgt.
Ich weiß nicht wie sich Neodigital im Schadensfall dann verhält. Zur Not würde ich aber mit aller Macht dagegen angehen. Und ich denke die Chancen stehen gut.
Ich würde dir ja gerne glauben Peter aber dann untermauere deine Aussage doch etwas. Im Zweifel gelten nun mal die Versicherungsbedingungen und nicht die Aussagen von "echten Fachmännern". Aktuell sieht es für mich halt so aus als ob du auch nur "denkst" oder "zu wissen glaubst".